Flug via Nahost geplant: Sollte man jetzt stornieren?

Der Münchner Anwalt für Reiserecht, Michael Siegel, hat der AZ die wichtigsten Fragen für gestrandete Reisende im Nahen Osten beantwortet. Etwa sitzt im Oman eine Studiosus-Reisegruppe aus München fest. Aber auch für diejenigen, die kurz vor einem Flug dorthin stehen, hat er einen Appell.
AZ: Herr Siegel, der Nahe Osten ist ein wichtiges Drehkreuz für Flugreisen. Aktuell hängen viele Reisende dort fest und kommen nicht mehr nach Hause. Was raten Sie ihnen?
Michael Siegel: Das Wichtigste ist, dass man Kontakt zum Reiseveranstalter oder zur Airline aufnimmt. Bei einer Pauschalreise ist der Reiseveranstalter Ansprechpartner, bei reiner Flugbuchung ist es die Fluggesellschaft. Diese müssen dafür sorgen, dass man umgebucht wird und wieder sicher das Land verlassen kann – sei es zur Weiterreise oder nach Hause. Ansonsten bleibt den Touristen nichts anderes übrig, als abzuwarten: Der Luftraum ist gesperrt, es gehen keine Flüge rein oder raus.

Müssen sich die Veranstalter oder die Airline darum kümmern, dass man ein Hotelzimmer bekommt?
Grundsätzlich sind sie dazu verpflichtet, die Reisenden sicher unterzubringen, sie zu verpflegen und ihnen beizustehen, egal ob außergewöhnliche Umstände oder höhere Gewalt vorliegen. Das haben dort nun die staatlichen Stellen übernommen, weil die Veranstalter und Airlines mit der Situation ziemlich überfordert sein dürften.
Kein Recht darauf, in bestimmter Zeit weiterzureisen
Welche Rechte haben die Urlauber? Zum Beispiel, in einer bestimmten Zeit weiterbefördert zu werden?
Es gibt kein Recht auf eine zeitige Weiterreise, Hauptsache irgendwann und irgendwie zum schnellstmöglichen Zeitpunkt.
Welchen Anspruch haben Betroffene sonst?
Grundsätzlich haftet der Reiseveranstalter bei einer Pauschalreise unabhängig vom Verschulden, also auch bei Krieg oder außergewöhnlichen Umständen. Der Veranstalter muss für das Gelingen der Pauschalreise einstehen, auch wenn er nicht verantwortlich ist. Der Reisende kann eine Minderung geltend machen, wenn die Reise nicht wie geplant stattfinden konnte. Zudem kann er Kosten für Aufwendungen geltend machen, wenn er sich beispielsweise selbst um den Rückflug kümmern musste. Ist es keine Pauschalreise, gibt es bei der Airline direkt nur geringeren Schutz. Mit Glück könnten den Reisenden Ausgleichsansprüche nach der Fluggastrechte-Verordnung zustehen oder Ersatzkosten für eine eigene Neubuchung. Es kommt darauf an, wie die Airlines reagieren werden, wenn wieder etwas geht.
Wenn man selbst einen freien Flug buchen kann, sollte man das tun und danach versuchen, die Ersatzkosten geltend zu machen
Was denken Sie, wie lange das dauern wird? Es sind ja sehr viele Airlines betroffen.
Sie werden erst einmal nur die Kapazitäten abarbeiten können, die sie haben. Es sitzen Zehntausende Touristen fest, aber es gibt nicht so viele Flugzeuge, um diese in wenigen Tagen zu befördern. Ich denke, bis hin zu Ende nächster Woche müssen Reisende damit rechnen, auf freie Kapazitäten eingebucht zu werden. Wenn man selbst einen freien Flug buchen kann, sollte man das tun und danach versuchen, die Ersatzkosten geltend zu machen. Das ist in diesem Extremfall der richtige Tipp.
Man sollte also durchaus selbst schauen, ob man etwas bewirken kann?
Jeden Kanal nutzen! Natürlich sollte man auf jeden Fall bei den Hauptansprechpartnern – Airline und Veranstalter – nachfragen, aber auch selbst alle Möglichkeiten probieren. Hauptsache nach Hause! Der zweite Schritt ist dann, die Kosten wiederzubekommen.
Nicht vergleichbar mit Vulkanausbruch: "Ein absoluter Extremfall"
Haben Sie so eine Situation schon öfter erlebt?
Das ist ein absoluter Extremfall, den es in meiner langen Zeit noch nie gegeben hat. Es ist auch nicht vergleichbar mit Vulkanausbrüchen. So ein Extremfall bei solch einem Drehkreuz ist einmalig. Deswegen müssen wir abwarten und die Reisenden durchhalten.

Nun gibt es auch viele Reisende, die demnächst einen Flug antreten wollten, der in oder über den Nahen Osten ging. Was sollen sie tun? Abwarten? Umbuchen? Antreten?
Man sollte sich auch in diesem Fall mit der Airline in Verbindung setzen und die Webseiten checken. Die Fluggesellschaften bieten sehr kulante Umbuchungs- und Stornierungsmöglichkeiten an, teilweise bis zum 20. März. Das sollte man annehmen. Ich denke, bis Montag ist die Sache noch nicht gelöst. Vielleicht ist der Luftraum wieder offen, aber ob die Flüge so stattfinden können oder ob der Luftraum wieder zugemacht wird, ist eine große Gefahr. Wenn es möglich ist, sollte man tatsächlich eine andere Beförderung buchen, die außen herumführt. Das ist im Moment das Sicherste. Mein Rat: stornieren, Geld zurück und dann in Ruhe schauen, was man macht. Am besten ist es, überhaupt nicht erst in die Region zu kommen, auch nicht mit Umstieg. Denn Sie wissen nicht, wohin die Raketen fliegen.
Reise-Plattformen: Wovon der Reiseexperte abrät
Ist eine kostenlose Stornierung möglich?
Im Moment ist es in den nächsten Tagen gesetzesmäßig möglich, weil die Airlines die Flüge annullieren. Gerade auch die arabischen Airlines sind sehr kulant.

Wenn man über eine Plattform gebucht hat, kann man auch diese kontaktieren?
Immer direkt die Airline oder den Veranstalter kontaktieren, auf den Vermittler würde ich mich nicht verlassen. Das ist wie bei einer Flüsterpost: Je mehr dazwischen sind, desto mehr kann schiefgehen. Deswegen immer an den Vertragspartner wenden.
Reisewarnungen: Was sie für Urlauber bedeuten können
Das Auswärtige Amt hat Reisewarnungen für diverse Staaten ausgegeben. Ist man selbst schuld, wenn man dorthin reist?
Die Reisewarnungen kamen erst zum Wochenende. Viele haben schon früher gebucht. Deswegen kann man diesen Vorwurf nicht erheben. Meines Erachtens gab es in den Arabischen Emiraten noch nie eine Reisewarnung, man kann nicht davon ausgehen, der Reisende hätte es wissen müssen. Im Gegenteil, die Reisewarnungen sind eher eine Hilfe für die Reisenden, damit sie jetzt stornieren können.