Fieser Bau-Hai: Zahlte er nur Hungerlöhne?

Er zahlte 5 Euro brutto die Stunde - für Schwerstarbeit! Das Hauptzollamt kam dem Ungarn auf die Schliche – der soll nun 124382 Euro zahlen.
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Der angeklagte Bauunternehmer (li. neben seinem Anwalt): Er soll seine ungarischen Arbeiter in Deutschland zu Hungerlöhnen beschäftigt haben. Das Verfahren wird im Oktober fortgesetzt.
Klaus Schillinger Der angeklagte Bauunternehmer (li. neben seinem Anwalt): Er soll seine ungarischen Arbeiter in Deutschland zu Hungerlöhnen beschäftigt haben. Das Verfahren wird im Oktober fortgesetzt.

Er zahlte 5 Euro brutto die Stunde - für Schwerstarbeit! Das Hauptzollamt kam dem Ungarn auf die Schliche – der soll nun 124382 Euro zahlen.

NÜRNBERG Was für ein fieser Bau-Hai: Auf seiner Großbaustelle mussten seine zwölf ungarischen Mitarbeiter schwer schuften – mauern und zimmern im Akkord, für zehn deutsche Einfamilienhäuser in einem Neubaugebiet von Uttenreuth (Landkreis Erlangen-Höchstadt). Nur bezahlt hat der Boss die Arbeiter jämmerlich: Hungerlöhne soll der ungarische Bauunternehmer Andreas H. (56) berappt haben – rund fünf Euro brutto die Stunde! Dabei betragen in Deutschland die Mindestlöhne am Bau 10,20 bis 12,30Euro.

Derlei karge Entlohnung verstößt gegen deutsches Recht. Auch wenn die Bauarbeiter aus Ungarn kamen. Das Hauptzollamt Nürnberg ist dem ungarischen Unternehmer schließlich auf die Schliche gekommen – und hat bereits im Jahr 2007 drei Geldbußen von insgesamt 124382 Euro verhängt.

Doch gegen die legte der Unternehmer vor dem Oberlandesgericht Nürnberg Einspruch ein. Deswegen kam es gestern zum Prozess.

Die Verhandlung soll mit Zeugen aus Ungarn fortgesetzt werden

Zuerst forderte der Bauunternehmer von Richter Matthias Held einen Dolmetscher – obwohl er sich ohne Probleme mit seinem Anwalt auf Deutsch unterhalten konnte. Dann fehlten die Zeugen – die waren wieder in Ungarn. Anschließend versuchte Richter Held mit dem Anwalt des Ungarn zu einer Einigung zu kommen – vergeblich.

Im Oktober soll nun die Verhandlung fortgesetzt werden. Dann werden die Zeugen geladen, unter Umständen auch die damaligen Vernehmungsbeamten. Und der Bauunternehmer will bis dahin neue Bücher vorlegen, die nach einer Neuberechnung beweisen sollen, dass er eben keine Hungerlöhne gezahlt hat. Es geht bei ihm ums Ganze: Die Höchststrafe beträgt bis zu 500000 Euro. Und in Sonderfällen kann auch der Gewinn abgeschöpft werden. In einem ähnlich gelagerten Fall wurde gegen eine portugiesische Firma eine Geldbuße von 17Millionen Euro gefordert.

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