Falscher Film im Porno-Laden

Striptease-Betreiber vor Gericht: Ein Kontrolleur entdeckte „urheberrechtlich geschützten Streifen“
NÜRNBERG Es war 13 Uhr mittags, als der Pornofilm-Kontrolleur heimlich in die „Sex-intim und Live-Show“ mitten in Nürnberg kam und überprüfte, ob für das Gestöhne zu den Aktionen auf der Leinwand auch Gebühren bezahlt worden waren. Schließlich war es ein urheberrechtlich geschütztes Werk! Gegen den verhängten Strafbefehl über 1250 Euro erhob Betreiber Georgios P. (41, Name geändert) am Mittwoch am Nürnberger Amtsgericht Einspruch.
Sein Etablissement im ersten Stock war schon einmal aufgefallen, dass es zwischen Striptease-Einlagen leibhaftiger Tänzerinnen Pornofilme als Pausenfüller zeigte, für die der Grieche sich die Lizenzgebühr an die Güfa (Gesellschaft zur Überprüfung von Aufführungsrechten) sparte.
„Das war ein Versehen eines Mitarbeiters“
An dem Märzmittag 2010 kam der Kontrolleur erneut und wurde wieder fündig. Hansjoachim L. (62), Außendienstmann der Düsseldorfer Güfa und bundesweit zuständig für Incognito-Besuche bei Erotikshops, hatte wie andere grauhaarige Herren 7,50 Euro Eintritt bezahlt und einiges über sich ergehen lassen.
Einer der vorgeführten Streifen, in dem pralle Hinterbacken tragende Rollen spielten, trug das Güfa-Siegel auf der Hülle. „Das war ein Versehen eines Mitarbeiters“, behauptete der angeklagte Sexladen-Betreiber. Man leihe sich die Streifen von seinem Cousin im Laden darunter aus. Doch welcher Mitarbeiter den falschen Film damals erwischte, wisse er leider nicht.
Richter Volkmar Kanz (61) drohte anfangs mit umfangreichen Ermittlungen, fand es aber dann doch nicht die Sache wert und stellte das Verfahren mangels Nachweisbarkeit ohne Auflagen ein. „Aber aufpassen, beim nächsten Mal wird’s teuer“, mahnte der Richter. cis