Fall Peggy: Schmerzensgeld-Verfahren im Juli vor dem OLG

Das Mädchen Peggy verschwand 2001. 2016 erst wurde ihre Leiche entdeckt. Obwohl nie ein Täter überführt wurde, beschäftigt der Fall weiter die Justiz.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Hier wurde Peggys Leiche gefunden - 15 Jahre nach ihrem Verschwinden. (Archivbild)
Hier wurde Peggys Leiche gefunden - 15 Jahre nach ihrem Verschwinden. (Archivbild) © Bodo Schackow/ZB/dpa
Bamberg

Im Fall Peggy befasst sich das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg am 10. Juli mit der Schmerzensgeld-Klage der Mutter des Mädchens. Vor mehr als einem Jahr - im Mai 2024 - war die Frau mit ihrer Klage vor dem Landgericht Hof gescheitert. Sie legte daraufhin Berufung ein. Nun geht es vor dem OLG weiter. Das Gericht erwartet ein großes öffentliches Interesse, wie es vorab mitteilte.

Der Fall Peggy zählt zu den bekanntesten Kriminalfällen Deutschlands: Das damals neun Jahre alte Mädchen verschwand im oberfränkischen Lichtenberg im Mai 2001 auf dem Heimweg nach der Schule. Sämtliche Suchaktionen blieben ohne Erfolg, ein Mann aus Lichtenberg wurde zwar als Täter verurteilt, musste aber in einem Berufungsverfahren wieder freigelassen werden.

Mutter viele Jahre im Ungewissen

Erst 2016 wurde im Grenzgebiet zwischen Bayern und Thüringen die Leiche des Mädchens entdeckt. Ein Täter ist bis heute nicht überführt.

In dem Zivilverfahren fordert die Mutter der toten Peggy von einem ehemaligen Verdächtigen Schmerzensgeld. Sie begründet dies damit, dass sie seinetwegen 15 Jahre lang im Ungewissen über den Verbleib ihres Kindes gewesen sei und dadurch psychische Beeinträchtigungen erlitten habe. 

Der Mann hatte 2018 bei Vernehmungen zwar angegeben, Peggys Leiche im Mai 2001 in ein Waldstück geschafft zu haben, diese Aussage aber später widerrufen und erklärt, er sei unter Druck gesetzt worden. Auch im Schmerzensgeld-Verfahren verwies er darauf, dass seine Angaben falsch gewesen und nur unter Druck entstanden seien. Eine Zivilkammer am Landgericht Hof hatte die Klage der Frau deshalb als unbegründet abgewiesen.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
Teilen
lädt ... nicht eingeloggt
 
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.