Fall Janina: 12,5 Jahre Haft für Todesschützen. Verurteilung wegen Mordes

Eine Kugel aus seinem Revolver tötet ein elfjähriges Mädchen. Wegen Mordes ist der 54 Jahre alte Schütze jetzt zu einer hohen Haftstafe verurteilt worden
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Muss für 12,5 Jahre ins Gefängnis: Der Todesschütze von Janina.
dpa Muss für 12,5 Jahre ins Gefängnis: Der Todesschütze von Janina.

Eine Kugel aus seinem Revolver tötet ein elfjähriges Mädchen. Wegen Mordes ist der 54 Jahre alte Schütze jetzt zu einer hohen Haftstafe verurteilt worden.

Bamberg -  Der Mann, der in der vergangenen Silvesternacht die elfjährige Janina erschoss, ist wegen Mordes zu zwölf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Der 54-Jährige habe den Eltern den unwiederbringlichen Verlust ihres Kindes zugefügt, sagte der Vorsitzende Richter Manfred Schmidt in seiner Urteilsbegründung am Donnerstag am Landgericht Bamberg (Aktenzeichen 25 Ks 2110 Js 396/16).

Staatsanwaltschaft forderte lebenslange Haft

Oberstaatsanwalt Otto Heyder hatte für den 54-Jährigen lebenslange Haft wegen Mordes gefordert. Der Verurteilte hatte jede Tötungsabsicht bestritten. Sein Anwalt plädierte deshalb auf eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung, hilfsweise wegen Totschlags.

Tödlicher Skiunfall in Garmisch

In der Neujahrsnacht hatte der Verurteilte im Dorf Unterschleichach (Landkreis Haßberge) in Unterfranken mit einem Revolver in die Nacht geschossen und dabei die elfjährige Janina tödlich getroffen. Sie hatte in einer Gruppe auf der Straße gefeiert.

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