Fall Eisenberg: Einstellung des Verfahrens war rechtens
NÜRNBERG - Im Fall des von Polizisten getöteten Regensburger Studenten Tennessee Eisenberg ist die Beschwerde der Familie abgelehnt worden. Das Verfahren gegen die beiden Beamten wurde demnach zurecht eingestellt.
Wie das Oberlandesgericht Nürnberg am Freitag mitteilte, ergab eine Überprüfung der Sach- und Rechtslage durch den Generalstaatsanwalt keine Anhaltspunkte für Beanstandungen. Der Schusswaffengebrauch der beiden Polizisten sei aufgrund einer Notwehrsituation gerechtfertigt gewesen.
Der 24-jährige Student war am 30. April in seinem Haus erschossen worden. Er hatte mit einem Messer seinen Mitbewohner bedroht, der die Polizei verständigte. Als er später mit einem Messer auf die Beamten zuging, fühlten diese sich bedroht. Sie schafften es nicht, den jungen Mann mit Pfefferspray oder mit einem Schlagstock zu überwältigen. Daraufhin wurde er durch mehrere Polizeikugeln schwer verletzt.
Der 24-Jährige starb noch am selben Tag in einem Regensburger Krankenhaus. (dpa)