Fahrradunfall – Dackel trifft Hauptschuld!

Zwei Hunde, zwei Halter, ein Sturz: das OLG spricht dem Opfer erneut Schmerzensgeld zu
von  Marlina Pfefferer
Schaut harmlos drein - aber hat's faustdick hinter den haarigen Ohren: der Neustädter Unfall-Dackel. (Symbolfoto)
Schaut harmlos drein - aber hat's faustdick hinter den haarigen Ohren: der Neustädter Unfall-Dackel. (Symbolfoto) © dpa

NÜRNBERG Ein Dackel, ein Schäferhund und die Frage, wer war Schuld am Sturz von Herrchen Harry S.? Der Fall um ungebändigte Vierbeiner und die schmerzlichen Folgen des Unfalls beschäftigte am Mittwoch das Oberlandesgericht (OLG) in Nürnberg.

Das Unglück ereilte Harry S. aus Neustadt/Aisch bei einem Fahrradausflug. An der Leine mit lief sein Schäferhund . In einer Siedlung tauchten auf der anderen Straßenseite zwei Dackel auf - ebenfalls angeleint. Dann geschah es: Einer der Dackel riss sich los und lief Harry S. direkt vors Rad. Der Mann stürzte und verletzte sich dabei erheblich. Harry S. musste mehrfach operiert werden – er verklagte Waldis Frauchen auf Schmerzensgeld. Das Landgericht Nürnberg gab Harry S. letztes Jahr Recht und sprach ihm 20.000 Euro Schmerzensgeld sowie 6000 Euro Schadensersatz zu.

Doch die Versicherung von Waldis Frauchen spielte da nicht mit. Die Anwälte der Beklagten konterten vorm OLG wie folgt: Der Schäferhund des Unfallopfers sei zumindest mitschuldig an dem Vorfall, da der Dackel sich nur wegen des Artgenossen losgerissen hätte – im Juristendeutsch „mitwirkende Tiergefahr“ genannt. Das OLG erkannte in diesem Argument einen wahren Kern. Der Vergleichsvorschlag: Den Dackel trifft zwar immer noch eine Zweidrittel-Schuld. Wegen der Teilschuld des Schäferhunds wurde das Schmerzensgeld nun aber um rund 5000 Euro verringert.

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