Fahrerflucht beim Triathlon: Ermittlungen gegen Sportler

Ein Unterfranke brachte seinen Kontrahenten durch waghalsiges Fahrmanöver zum Sturz. Er muss mit Geldstrafe und Punkten in Flensburg rechnen.
ROTH Er strampelte sich beim Triathlon („Quelle Challenge“) in Roth auf seinem Rennrad die Seele aus dem Leib, um möglichst weit vorne zu landen. Und verursachte mit einem gewagten Überholmanöver den Sturz eines Kontrahenten. Weil Frank M.* das Rennen nicht unterbrechen wollte und weiterfuhr, ermitteln jetzt Polizei und Staatsanwaltschaft gegen den Sportler aus Unterfranken. Wegen gefährlicher Körperverletzung und Fahrerflucht!
Nach dem gegenwärtigen Stand der Ermittlungen hat der Triathlet schlechte Papiere in der Hand. Grund dafür ist die Tatsache, dass die Rennstrecke nur für den Gegenverkehr gesperrt worden war, nicht aber der gesamte 180 Kilometer lange Rundkurs vor den Toren Roths. „Deshalb gelten auch in diesem Fall die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung“, erklärte ein Sprecher der Nürnberger Staatsanwaltschaft gegenüber der AZ.
Es gab keine Entschuldigung
Wettkampf-Teilnehmer Richard H.* aus Niedersachsen, der sich bei dem fulminanten Sturz mehrere Knochen brach und ins Krankenhaus eingeliefert werden musste, kam gar nicht erst auf die Idee, einen Strafantrag zu stellen. Das machte nach dem Bekanntwerden des Unfalls die Polizei von sich aus. Sie ermittelte Frank M. anhand seiner Startnummer auf dem Trikot.
Sauer auf den Unfallverursacher ist Triathlet H. in erster Linie deshalb, weil es der nicht einmal für nötig gehalten hat, sich bei ihm für die rüde Fahrweise während des Rennens zu entschuldigen. „Ich habe von ihm bis zum heutigen Tag nichts gehört“, sagte er zur AZ. Dabei hätte der niedersächsische Amateursportler nicht nur wegen der schmerzhaften Verletzungen tröstenden Zuspruch durchaus gebrauchen können. Der Unfall, der ihn sechs Wochen lang außer Gefecht gesetzt hatte, kostete ihn nämlich auch den Job. Richard H.: „Ich hatte gerade eine neue Stellen angenommen, und die Probezeit lief auch noch.“
Derzeit liegen die Akten bei der Nürnberger Staatsanwaltschaft, die aber noch keine endgültige Entscheidung getroffen hat. Möglich ist, dass die Behörde angesichts der ungewöhnlichen Umstände Gnade vor Recht walten lässt. Wahrscheinlicher aber ist, dass Frank M. mit einer saftigen Geldstrafe und einem Eintrag (7Punkte) in die Flensburger Verkehrssünder-Kartei rechnen muss. Helmut Reister
*Namen geändert