Facebook muss Hetz-Beiträge nicht suchen und löschen

Facebook muss in seinem Netz weiterhin nicht aktiv nach rechtswidrigen Inhalten gegen einen Flüchtling suchen und diese löschen. Das hat das Landgericht Würzburg am Dienstag entschieden.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Der syrische Flüchtling Anas M. (l) und sein Rechtsanwalt Chan-jo Jun beim Prozess im Landgericht Würzburg.
dpa Der syrische Flüchtling Anas M. (l) und sein Rechtsanwalt Chan-jo Jun beim Prozess im Landgericht Würzburg.

Würzburg - Der syrische Flüchtling Anas M. unterlag mit seinem Antrag auf eine Einstweilige Verfügung gegen den Internetriesen und muss weiterhin selbst verleumderische Beiträge gegen ihn suchen und melden.

Facebook habe sich die Verleumdungen von Dritten nicht zu Eigen gemacht und könne deshalb nicht zu einer Unterlassung gezwungen werden, begründete der Vorsitzende Richter der Ersten Zivilkammer sein Urteil.

Anwalt: Rechtsverletzungen müssen finanziell weh tun

Zu dem Rechtsstreit gegen den US-Konzern war es gekommen, weil der syrische Flüchtling Anas M. auf verleumderischen Fotomontagen fälschlicherweise als Terrorist und Attentäter dargestellt wurde. Der rechtswidrige Beitrag wurde hundertfach geteilt. Der Flüchtling forderte deshalb von Facebook nicht nur den Originalbeitrag, sondern auch alle Duplikate zu löschen. Weil der Konzern das nicht gänzlich tat, klagte der Flüchtling.

Dessen Anwalt, der Würzburger IT-Jurist Chan-jo Jun, sieht nun vor allem den Gesetzgeber in der Pflicht, weil Appelle an die Freiwilligkeit nicht ausreichten, zum Beispiel mit hohen Geldstrafen. Es müsse Unternehmen wie Facebook finanziell weh tun, geltendes Recht zu verletzen.

Der Fall wurde in Würzburg verhandelt, weil der Anwalt des Flüchtlings seine Kanzlei in der Residenzstadt hat.

Lesen Sie auch: Neue Skandal-Aussagen - Höcke verharmlost Hitler

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.