Explosions-Drama: Wer zahlt jetzt den Schaden?
Bernd E. (†48) sprengte das Haus absichtlich, deshalb fällt seine Haftpflicht aus. Jetzt will Höchstadts Bürgermeister helfen.
HÖCHSTADT Die schlimme Vermutung hat sich bewahrheitet: Bernd E. (48), der Gas-Selbstmörder von Höchstadt, wollte sich nicht nur vergiften. Er hat das Haus am Mittwochmorgen in voller Absicht in die Luft gejagt! Und dabei den Tod von vier Mitbewohnern in Kauf genommen, die wie durch ein Wunder mit leichten Verletzungen davon kamen. Versengte Haare an E.s Leiche beweisen, dass er die Propangasflasche selbst aufgedreht und das Luft-Gas-Gemisch angezündet hat.
Damit hat er sich nicht nur eines vierfachen Mordversuchs schuldig gemacht. Er nahm seinen Mitbewohnern auch das Dach überm Kopf – und alles, was sie besaßen. Was blieb, ist ein Trümmerfeld. Bei aller Freude, überlebt zu haben, stellen sich jetzt für die Opfer dramatische Fragen: Wie soll es weitergehen? Wo finden wir Obdach? Und wer kommt für den Schaden auf?
Die Schuld liegt zweifelsfrei bei Bernd E. Da der aber nicht mehr lebt, und nicht davon auszugehen ist, dass er seiner Verwandtschaft ein Vermögen hinterlässt, fällt seine Haftpflichtversicherung aus – sollter er je eine abgeschlossen haben: Thorsten Rudnik vom „Bund der Versicherten“ erklärt: „Sobald Vorsatz im Spiel ist, kommt die Haftpflicht nicht auf.“
Hoffentlich sind die Opfer gut versichert
Bleibt die Hoffnung der Geschädigten auf ihre eigenen Versicherungen – sollten sie eine haben: Im Falle der Drei, die zur Miete gewohnt haben, käme die Hausratsversicherung zum Tragen: „Sie ersetzt das verlorene Inventar und garantiert die Unterbringung im Hotel“, weiß Rudnik. „Natürlich dürfen die Opfer kein 5-Sterne-Haus erwarten, eher eine einfache Unterkunft, die täglich ein Promill der Versicherungssumme kosten darf.“
Der Hausbesitzer ist durch die Gebäude-Versicherung gedeckt, auch Opfer Renate K., die in einer Eigentumswohnung lebte – wenn sie mit dem Eigentümer eine gemeinsame Versicherung abgeschlossen hat. Der Besitzer darf auch auf die Erstattung der Mietausfallkosten hoffen – für maximal ein Jahr.
Da die Mühlen der Versicherungen langsam mahlen, tut im Falle der vier Geschädigten Hilfe Not. Der Mann, der „nur“ einen Schock erlitten hatte, ist vorläufig bei seiner Schwester untergekommen. Auch die beiden Bewohnerinnen der Dachwohnung konnten sich eine Unterkunft organisieren.
Renate K., die noch im Krankenhaus liegt, hat die Stadt eine möblierte Wohnung besorgt. Bürgermeister Gerald Brehm verspricht: „Bei den Schäden, die die Versicherungen nicht abdecken, wollen wir unterstützend zur Seite stehen.“ StW
Spendenkonto der Stadt: Kreissparkasse Höchstadt, BLZ 763 515 60, Konto 42 500 19 71.
- Themen: