Experte Schulenburg: Regelung zum Familiengeld ist vollkommen verrückt
München - Seit Anfang September gelten in Bayern unterschiedliche Regelungen zum Familiengeld: Eltern, die von Hartz IV leben, bekommen in der Regel kein zusätzliches Familiengeld. Außer sie wohnen in den sogenannten Optionskommunen - also in Ingolstadt, Schweinfurt, Erlangen und Kaufbeuren oder in den Landkreisen Würzburg, Ansbach, München, Miesbach, Günzburg und Oberallgäu.
Dann erhalten sie monatlich 250 Euro pro Kind im Alter von 13 bis 36 Monaten. "Das ist vollkommen verrückt", sagt Klaus Schulenburg vom Bayerischen Landkreistag. "Wie sollen wir das den Bürgern erklären?"
Hintergrund ist ein Streit zwischen der bayerischen Staatsregierung und dem Bundessozialministerium: Der Freistaat will das Familiengeld an alle Eltern zahlen. Dagegen ist aber der Bund, der auf deutschlandweit geltendes Recht verweist. Nach dem Sozialgesetzbuch II müssen die Behörden zusätzliches Einkommen mit Hartz-IV-Zahlungen verrechnen. Dies soll verhindern, dass Arbeitslose so viel Geld bekommen, dass sich ein Job nicht mehr lohnt. Während das Bundesministerium das Familiengeld also als zusätzliches Einkommen anrechnet, pocht die bayerische Staatsregierung auf Ausnahmeregelungen.
Familiengeld: Landkreis München versus Stadt München
Das führt zu absurden Situationen - wie in der Region München: Eltern aus dem Landkreis München bekommen nun jeden Monat 250 Euro zusätzlich zu Hartz IV. In dem Optionslandkreis München ist der Freistaat für das Jobcenter zuständig. Leben die Eltern aber direkt in der Stadt, sehen sie nichts von dem Geld. Das Jobcenter in München gehört nämlich zum Bund. "Als Verwaltung können wir nur den Weisungen folgen", sagt Klaus Schulenburg, der dringend eine Einigung fordert. "Für die Leute sind 250 Euro mehr oder weniger eine existenzielle Frage."
Das Bundessozialministerium hat schon angekündigt, das Geld wieder zurückzufordern. Noch ist alles unklar - selbst ob im Zweifelsfall die Familien das Geld wieder zurückzahlen müssen. Klaus Schulenberg kann sich das nur schwer vorstellen. "Das kann nicht im Interesse der Politik sein - und das wird auch nicht möglich sein", meint der Direktor der Abteilung Soziales, Gesundheit, Krankenhauswesen. "Die Leute legen das Geld ja nicht auf der Bank an, die leben von der Hand in den Mund."
Familiengeld: Rund 240.000 antragsberechtigte Kinder in Bayern
Er rechnet damit, dass am Ende ein Gericht entscheiden muss. Aber selbst wenn dann klar ist, ob das Familiengeld nun auf Hartz IV angerechnet wird oder nicht, gilt in Bayern möglicherweise unterschiedliches Recht. Sollte das Familiengeld nämlich nicht nach dem Sozialgesetzbuch II angerechnet werden, kann es theoretisch auch nach Sozialgesetzbuch VIII berücksichtigt werden. Das sind Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, also zum Beispiel die Betreuung in Kindertagesstätten. Allein für das Kreisjugendamt München betrifft das etwa ein Drittel aller Fälle, schätzt Schulenberg.
Diese Entscheidung müssen die einzelnen Landkreise und Jugendämter treffen. "Wir haben von einigen die Rückmeldung bekommen, dass sie das Familiengeld nicht anrechnen werden", sagt Schulenberg, der selbst nicht davon ausgeht. "Aber andere sind noch am Überlegen und wollen erst noch einmal in die Gesetze schauen." Im Zweifelsfall muss dann jeder Fall einzeln geprüft werden. Aktuell gibt es in Bayern für das Familiengeld rund 240.000 antragsberechtigte Kinder.
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