Ex-Polizist droht mit Amoklauf!

Stephan N. (45) kämpft seit Jahren mit seiner früheren Ehefrau vor Gericht um seinen kleinen Sohn. Er fühlt sich ungerecht behandelt. Teile des Justiz-Gebäudes in der Fürther Straße wurden abgeriegelt
NÜRNBERG Alarmstufe Rot! Ein Ex-Polizist (45) hat mit einem Blutbad im Nürnberger Justizgebäude gedroht. Die Amoklauf-Ankündigung versetzte viele Mitarbeiter der Behörde in Angst und Schrecken...
Nach Informationen der AZ schlug eine Psychologin am Mittwochnachmittag Alarm. Ex-Polizist Stephan N., der bei ihr zur Behandlung war, hatte ihr seine finsteren Pläne anvertraut. Sie wurden sehr ernst genommen.
Der justizeigene Sicherheitsdienst riegelte sofort große Teile des Gebäudes in der Fürther Straße ab. Vor allem die Zugänge zum Westbau, Sitz der Staatsanwaltschaft, wurden extrem gesichert. Die für solche Notfälle geschulten Beamten waren teilweise mit Maschinenpistolen bewaffnet und trugen Schutzwesten. Besucher wurden streng kontrolliert und durften das Gebäude nur über bestimmte Türen betreten oder verlassen.
Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Antje Gabriels-Gorsolke, bestätigte die eingegangene Drohung, machte aber keinerlei Angaben zu den Hintergründen. Zur AZ sagte sie: „Der Mann hat sich im Lauf der Nacht selbst gestellt und wurde daraufhin festgenommen. Er ist jetzt in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.“
Totalabsturz nach Scheidung
Wie die AZ erfuhr, war nicht nur ein Staatsanwalt im Visier von Stephan N. Er hatte angekündigt, auch verschiedene Richter zu töten. Dabei handelt es sich um Justizangehörige, die bereits beruflich mit dem Ex-Polizisten zu tun hatten – und von denen er sich ungerecht behandelt fühlt. Er führt mit seiner ehemaligen Frau seit Jahren einen erbitterten gerichtlichen Streit. Dabei geht es um das Umgangsrecht für den gemeinsamen siebenjährigen Sohn.
Stephan N. ist von der Justiz enttäuscht. Das hat er erst vor wenigen Wochen deutlich kundgetan. Damals stand er vor Gericht, weil er in einer Anwaltskanzlei mit Körpereinsatz Prozessakten „beschlagnahmte“, die seinen Familienstreit betreffen. 2700 Euro Strafe für Nötigung, Sachbeschädigung und Körperverletzung waren die Folge.
Auch dieser kriminelle Akt steht in Zusammenhang mit dem schwelenden Sorgerechtsstreit. Seine Ex-Frau erlaubt ihm nämlich nicht, die gemeinsame Tochter zu sehen. Diese sture Haltung seiner früheren Frau trifft ihn deshalb besonders schwer, weil ihm das Umgangsrecht gerichtlich zugesprochen wurde. Nur die Umsetzung ist bisher gescheitert. Selbst Schreiben an die Justizministerin und Gespräche mit Gerichtspräsidenten und Pfarrern änderten daran nichts.
Der Scheidung im Jahr 2006 folgte der totale Absturz. Dem ehemaligen Kriminalhauptkommissar bleibt nach den Unterhaltszahlungen für Ex-Frau und Kind nur Hartz-IV-Niveau. Lebensmittel bezieht er zumindest teilweise von der Wohlfahrt. Und die psychische Belastung, die er nicht in den Griff bekommt, machte ihn inzwischen dienstunfähig. Helmut Reister