Ex-Partner soll Tür von Frau angezündet haben – Haftbefehl

In Memmingen setzt ein Mann wohl vorsätzlich die Wohnungstür seiner Ex-Partnerin in Brand. Die Staatsanwaltschaft beantragt Haftbefehl wegen des Verdachts auf versuchten Mord.
dpa |
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Die 58-jährige Bewohnerin meldete über den Notruf, dass ihre Wohnungstür in Memmingen brennt. (Symbolbild)
Die 58-jährige Bewohnerin meldete über den Notruf, dass ihre Wohnungstür in Memmingen brennt. (Symbolbild) © Julian Stratenschulte/dpa
Memmingen

Ein Mann steht unter Verdacht, in Memmingen die Wohnungstür seiner Ex-Partnerin in Brand gesetzt zu haben. Die Staatsanwaltschaft beantragte Haftbefehl wegen des Verdachts auf versuchten Mord sowie schwere Brandstiftung und gefährliche Körperverletzung. Der 57-Jährige wurde am Mittwoch am Amtsgericht Memmingen vorgeführt und kam in eine Justizvollzugsanstalt.

Die 58-jährige Ex-Partnerin hatte am Dienstag über den Notruf gemeldet, dass ihre Wohnungstür brenne. Eine Polizeistreife löschte die Flammen mit einem Feuerlöscher, bevor sich der Brand ausbreitete.

Mehrere Personen kommen ins Krankenhaus

Weil das Treppenhaus stark verraucht war, konnte die Frau den Angaben nach ihre Wohnung im ersten Stock nicht verlassen. Die Feuerwehr brachte sie mit einer Rettungshaube nach draußen. Die 58-Jährige kam mit einer leichten Rauchvergiftung für kurze Zeit in eine Klinik. Die Polizei brachte außerdem sieben weitere Bewohner ins Freie. Eine Bewohnerin und ihr einjähriges Kleinkind erlitten ebenfalls leichte Rauchvergiftungen. Sie kamen in ein Krankenhaus, das sie nach kurzer Zeit wieder verlassen konnten.

Noch am Abend übernahmen Kriminaldauerdienst und Brandermittler die Ermittlungen. Sie gehen laut Polizei von einer vorsätzlichen und gezielten Brandlegung an der Wohnungstür aus. Der 57-jährige Ex-Partner wurde in der Nähe des Brandortes an einem Einkaufsmarkt festgenommen.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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