EX-Häftlinge lassen sich freiwillig wieder einsperren

Wieder hinter Gittern, wieder in einer kleinen Zelle eingesperrt - freigelassene Häftlinge können in Bayern freiwillig wieder in Haft gehen, so sieht es das Gesetz vor. Einige halten es im Gefängnis aber nicht allzu lange aus.
dpa |
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Das Tor der Haupteinfahrt der Frauenabteilung der Justizvollzugsanstalt Stadelheim schließt sich.
Matthias Balk/dpa Das Tor der Haupteinfahrt der Frauenabteilung der Justizvollzugsanstalt Stadelheim schließt sich.

München (dpa/lby) - Eigentlich sind sie auf freiem Fuß und können die Haftzelle hinter sich lassen - trotzdem haben sich im vergangenen Jahr bayernweit sechs ehemalige Gefangene freiwillig wieder einsperren lassen. Zwei von ihnen blieben aber nur für einen Tag hinter Gittern, wie das bayerische Justizministerium in München auf Anfrage mitteilte. Ein anderer Ex-Häftling sei im Jahr 2018 dagegen für mehr als sechs Monate freiwillig ins Gefängnis zurückgekehrt.

Einer Ministeriumssprecherin zufolge können sich ehemalige Häftlinge seit mehreren Jahren trotz Haftentlassung wieder einsperren lassen. Entsprechende Gesetze gelten im Freistaat seit 2008 und 2013. Die Maßnahme sei vor allem dafür da, eine Resozialisierung von besonders intensiv betreuten Gefangenen nicht zu gefährden. Das gelte unter anderem für Jugendstrafgefangene, Sexualstraftäter oder Sicherungsverwahrte. Die Rückkehr in das Gefängnis erfolge aber nur auf eigenen Antrag.

Die Behörden könnten grundsätzlich die Kosten für den freiwilligen Aufenthalt hinter Gittern vom Häftling einfordern, erklärte die Sprecherin. "Die Geltendmachung unterbleibt jedoch, wenn dies notwendig ist, um die Wiedereingliederung der ehemaligen Gefangenen in die Gemeinschaft nicht zu gefährden."

"Die Resozialisierung der Gefangenen hat im bayerischen Justizvollzug einen großen Stellenwert. Wir wollen die Gefangenen bestmöglich auf ein Leben ohne Straftaten vorbereiten", sagte Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU). Eine wichtige Rolle spiele seinem Ministerium zufolge die Vorbereitung der Häftlinge auf ihre Entlassung. Die Justiz arbeite unter anderem mit Kommunen und zahlreichen Ehrenamtlichen zusammen, um den Gefangenen im neuen Leben außerhalb der Haft, bei der Suche nach einer Arbeit oder Wohnung, bei Suchtberatung, Schuldenfreiheit und der therapeutischen Nachsorge zu helfen. Dafür gebe es in Bayern zehn zentrale Beratungsstellen für Strafentlassene.

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