Erzbistum München beauftragt externes Missbrauchs-Gutachten

Der scheidende Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz ringt im Missbrauchsskandal mit internen wie externen Kritikern. In seinem Münchner Erzbistum will Kardinal Marx nun mit einem neuen externen Gutachten für mehr Aufarbeitung sorgen - auch bis in höchste Ämter.
von  dpa
Kardinal Reinhard Marx bei einer Pressekonferenz. Foto: Federico Gambarini/dpa/Archiv
Kardinal Reinhard Marx bei einer Pressekonferenz. Foto: Federico Gambarini/dpa/Archiv © dpa

München (dpa/lby) - Nach massiver Kritik im Missbrauchsskandal der katholischen Kirche weitet das Erzbistum München und Freising seine Aufarbeitung der Fälle aus. Ein neues externes Gutachten soll die Jahre 1945 bis 2019 untersuchen und anders als beim letzten Mal auch veröffentlicht werden. Die Prüfung soll bis in die Kirchenspitze reichen.

Das Erzbistum unter Kardinal Reinhard Marx will bei entsprechenden Belegen auch Amtsträger in der Leitung klar benennen. "Das betrifft dann auch alle Erzbischöfe, alle Verantwortungsträger in diesem Zeitraum ohne Unterschied", sagte Generalvikar Christoph Klingan am Donnerstag in München.

Einer der Vorgänger von Marx war von 1977 bis 1982 Kardinal Joseph Ratzinger, der heute emeritierte Papst Benedikt. "Wir haben mit den Vorgängern nicht darüber gesprochen", sagte Klingan.

Kritiker und Opfervertreter werfen der katholischen Kirche vor, die Aufarbeitung der Missbrauchsfälle seit Jahren nicht transparent und konsequent genug anzugehen. Das ist auch eines der sehr umstrittenen Themen der Deutschen Bischofskonferenz (DBK). Kardinal Marx ist DBK-Vorsitzender, hatte aber erst kürzlich angekündigt, für eine Wiederwahl Anfang März nicht mehr zur Verfügung zu stehen.

Vor fast zehn Jahren hatte München als erste deutsche Diözese einen externen Bericht zu sexuellem Missbrauch und körperlicher Gewalt erstellt, der aber nie veröffentlicht wurde. Basis des neuen Gutachtens sollen die damaligen Ergebnisse sein sowie alle neuen Akten von 2010 bis Ende 2019. Die Prüfung möglicher Täter wird von vor allem Klerikern ab 2010 auf weitere hauptamtliche Mitarbeiter ausgeweitet - ebenso auf für das Erzbistum tätige Ordensleute.

Das Erzbistum Köln will Mitte März einen ähnlichen Bericht vorlegen. In beiden Fällen ist die Münchner Anwaltskanzlei Westpfahl, Spilker, Wastl externer Gutachter. Sie erstellte auch den ersten Bericht für München im Jahr 2010.

Wann die Münchner Ergebnisse vorliegen, konnte der seit Jahresbeginn amtierende Klingan nicht sagen. "Die Kanzlei muss zunächst einmal das Aktenmaterial sichten, um eine belastbare Einschätzung zu geben." Damit dürfte es frühestens 2021 soweit sein. Schon die erste Studie hatte klar gezeigt, dass viele Akten unvollständig sind.

Für den großen Missbrauchsbericht der Deutschen Bischofskonferenz aus dem Herbst 2018 (MHG-Studie) waren deutschlandweit mehr als 38 000 Akten aus den Jahren 1946 bis 2014 untersucht worden. Danach wurden mindestens 3677 Minderjährige von 1670 Klerikern missbraucht.

In München und Freising gab es seit 2010 nach Angaben des Erzbistums zehn Strafanzeigen. In nur einem Fall sei eine Verurteilung erfolgt. In ganz Bayern sind fast alle Ermittlungen einer dpa-Umfrage vom Januar zufolge eingestellt worden. Die Gründe waren meist Verjährung oder dass es nicht für einen hinreichenden Tatverdacht reichte. 124 von 312 namentlich bekannten Beschuldigten waren längst tot.

Seit 2010 wurde im Erzbistum München den Angaben zufolge an 46 Betroffene Geld als "Anerkennung des Leids" gezahlt - in aller Regel der Höchstbetrag von je 5000 Euro. Die aus Sicht von Kritikern unzureichend geklärte Frage der Entschädigung wird auch bei der DBK Anfang März Thema sein.

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.