Erzbischof für Verjährungsfrist von 30 Jahren bei Missbrauch

Klare Ansagee eines Kirchenmannes: Der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick hat sich dafür stark gemacht, dass sexueller Missbrauch erst nach 30 Jahren verjähren soll.
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Erzbischof Ludwig Schick hat klare Worte gefunden.
dpa Erzbischof Ludwig Schick hat klare Worte gefunden.

BAMBERG - Klare Ansagee eines Kirchenmannes: Der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick hat sich dafür stark gemacht, dass sexueller Missbrauch erst nach 30 Jahren verjähren soll.

Der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick unterstützt die Forderung aus der Politik nach einer Verlängerung der Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch auf 30 Jahre. „Da Missbrauchsdelikte erst später als andere Delikte offenbar werden, muss die Verjährungsfrist verlängert werden“, sagte Schick am Dienstag. Dies würde die Gerichte in die Lage versetzen, die Straftat aufzuklären. „Dieses Recht und diese Pflicht sollten nicht in Frage gestellt werden“, mahnte der Erzbischof.

Die strafrechtliche Verjährungsfrist läuft ab der Volljährigkeit der Kinder. In Fällen von sexuellem Kindesmissbrauch liegt sie bislang bei zehn Jahren. Für besonders schwere Fälle gilt eine Frist von 20 Jahren. Der sexuelle Missbrauch von minderjährigen Schutzbefohlenen verjährt derzeit innerhalb von fünf Jahren. Schick kritisierte, derzeit könnten die Gerichte deshalb „nicht adäquat“ handeln.

Zudem appellierte der Erzbischof an „alle beteiligten Institutionen“, bei jedem begründeten Verdachtsfall sofort die Staatsanwaltschaft zu verständigen und mit den staatlichen Behörden vertrauensvoll zusammenzuarbeiten. „Das Wichtigste sind die Opfer“, betonte Schick, „ihnen muss die Justiz Gerechtigkeit zukommen lassen.“

ddp

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