Erste Ausgangssperre in Bayern verhängt
Mitterteich/Tirschenreuth (dpa/lby) - Erstmals gibt es in Bayern eine Ausgangssperre im Kampf gegen das Coronavirus. Das Landratsamt Tirschenreuth verhängte sie für die Stadt Mitterteich mit sofortiger Wirkung. Sie soll bis zum 2. April dauern, wie die Behörde am Mittwoch mitteilte. Nach Angaben der Stadt informiert die Feuerwehr die Bürger mittels Durchsagen. Zusätzlich sollen vom Landratsamt Flugblätter verteilt werden.
Bürgermeister Roland Grillmeier teilte mit, es handele sich um eine zusätzliche Vorsorgemaßnahme wegen der hohen Fallzahlen in der 6500-Einwohner-Stadt Mitterteich und im Landkreis Tirschenreuth, wo es laut Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit 38 bestätigte Fälle gibt. "Denkt an Eure Gesundheit und die Eurer Mitmenschen und nehmt die Bitte und Aufforderung ernst."
Bereits am Dienstag sei die Feuerwehr mit einem Lautsprecherfahrzeug durch Mitterteich gefahren und habe die Menschen aufgefordert, daheim zu bleiben, sagte ein Sprecher. Da sei es noch eine freiwillige Maßnahme gewesen.
Am späten Mittwochnachmittag rückten die FFWler erneut aus - nun mit einer Anordnung. "Das Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund ist untersagt", heißt es in der Allgemeinverfügung, die das Landratsamt ausgegeben hat. Damit solle auf "den Ernst der Lage" hingewiesen werden, so Bürgermeister Grillmeier.
Die Polizei werde mit zusätzlichen Streifenwagen in Mitterteich unterwegs sein, sagte eine Sprecherin des Polizeipräsidiums Oberpfalz. Es solle gewährleistet werden, dass die Allgemeinverfügung eingehalten wird. Wie die Kontrollen von Menschen auf der Straße konkret aussehen sollen, war zunächst noch unklar.
Ein Sprecher des bayerischen Gesundheitsministeriums in München erklärte auf Anfrage, die Ausgangssperre sei in Abstimmung mit den Ministerien für Gesundheit und Inneres verhängt worden. Demnach sollen die Betroffenen das Haus oder die Wohnung unter anderem nur für unaufschiebbare Arztbesuche, zum Arbeiten oder zum Einkaufen verlassen. Ziel der Maßnahme sei es, die Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus zu verringern und die Fortsetzung von Infektionsketten zu unterbrechen.
Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, haben Bund und Länder umfangreiche Maßnahmen vereinbart. Eine weitgehende Ausgangssperre wie in anderen Staaten sieht das Paket derzeit nicht vor. Sie wäre aber denkbar, falls die bisher beschlossenen Schritte sich als nicht ausreichend erweisen, um einen raschen Anstieg der Infektionen zu verhindern.
"Ausgangssperren könnte man auf Paragraf 28 im Infektionsschutzgesetz stützen", sagte der Staatsrechtler Stephan Rixen von der Universität Bayreuth dazu. "Da das Robert Koch-Institut die Gefährdungslage mittlerweile als hoch einschätzt, wäre das begründbar." Das Institut stufte die Gefährdungslage am Dienstag von "mäßig" auf "hoch".
Auf eben diesen Paragrafen 28 bezieht sich das Landratsamt Tirschenreuth in seiner Allgemeinverfügung. Erlaubt sind demnach unter anderem nur noch: Hin- und Rückweg zur Arbeitsstätte mit Bescheinigung des Arbeitgebers, Einkäufe, Arzt- und Apothekenbesuche, Tanken, Bargeldabheben, Lieferverkehr, Hilfeleistungen für Bedürftige sowie die dringende Versorgung von Haustieren.
"Passt auf Euch auf...", gab der Bürgermeister von Mitterteich seinen Mitbürgern in seiner Botschaft mit auf den Weg. Auch das Rathaus bleibt vorerst geschlossen.
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