Erneute Schlappe für Landratsamt wegen Biberabschüssen

Der Landkreis Oberallgäu hat erneut wegen einer Abschussverfügung für Biber eine juristische Niederlage kassiert. Das Verwaltungsgericht in Augsburg hat zum zweiten Mal eine entsprechende Verfügung in einem Eilverfahren vorläufig außer Kraft gesetzt. Es bestünden Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Allgemeinverfügung, teilte das Gericht mit.
Geklagt hatte der Bund Naturschutz (BN). Der Umweltverband hatte bereits im November 2024 eine Verfügung zum Töten der Nagetiere von dem Verwaltungsgericht stoppen lassen. Die Kreisbehörde in Sonthofen hatte daraufhin im Februar eine neue Biber-Allgemeinverfügung erlassen. Diese Verfügung sollte ab 1. September das Töten von Bibern ermöglichen. Nun bleibt die Verfügung so lange außer Kraft, bis das Gericht die Klage des BN endgültig entschieden hat.
Gericht stoppt Verfügung einen Monat vor der geplanten Jagdzeit
Der Landkreis will immer zwischen September und 15. März Biber jagen lassen, die im Bereich von 30 Metern neben größeren Straßen oder Bahnstrecken leben. Die Behörde begründet dies damit, dass die Tiere die Verkehrsanlagen gefährden würden. Es sei in der Vergangenheit bereits zu entsprechenden Schäden gekommen. "Die Regelung ist von großer Bedeutung, um bestehende Gefahrensituationen zu entschärfen und die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten", sagte Landrätin Indra Baier-Müller (Freie Wähler) beim Erlass der zweiten Verfügung.
Die erste Allgemeinverfügung war gestoppt worden, weil die Kreisbehörde beim Erlass die Umweltverbände wie den BN übergangen hatte. Bei der zweiten Vorschrift holte das Landratsamt dies nach. Allerdings reichte das nun wieder nicht.
Richter finden Allgemeinverfügung zu allgemein
Die Verwaltungsrichter bemängelten, dass die Allgemeinverfügung "nicht hinreichend bestimmt" sei. Es sei nicht eindeutig zu erkennen, in welchen Bereichen die Biber erschossen werden dürften. Nach den einschlägigen Vorschriften dürften nur einzelne Abschnitte von öffentlichen Straßen für das Nachstellen, Fangen und Töten der Biber freigegeben werden, nicht aber sämtliche Bundes-, Staats- und Kreisstraßen des ganzen Kreises.
Seit der großflächigen Wiederansiedlung von Bibern im Freistaat kommt es immer wieder zu Konflikten, beispielsweise auch mit Land- und Teichwirten. Durch die unterirdischen Biberbauten kann es etwa sein, dass Wege absacken. In Einzelfällen dürfen die geschützten Tiere in solchen Fällen getötet werden. Im Allgäu geht es hingegen über eine generelle Erlaubnis in bestimmten Bereichen.
Der Landkreis kann nun beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen.