Ering: Bischof schickt keinen Inquisitor

Fünf Funktionsträger sind in Ering gestorben. Ein Paar glaubt an mysteriöse Umstände – das Bistum aber nicht.
von  sab
Stefan Oster, Bischof von Passau wurde ersucht, einen Inquisitor nach Ering zu schicken.
Stefan Oster, Bischof von Passau wurde ersucht, einen Inquisitor nach Ering zu schicken. © dpa

Ering – Nach mehreren Todesfällen von Funktionsträgern in der niederbayerischen Kirchengemeinde Ering am Inn (Kreis Rottal-Inn) wird dort die Forderung laut, der Passauer Bischof Oster solle einen Inquisitor zur Aufklärung schicken.

Das Ehepaar Christine Gräfin Esterházy und Endre Graf Esterházy sind der Meinung, dass die Umstände Rätsel aufgäben. Die beiden besitzen ein Schloss in der 1700-Seelen-Gemeinde. Seit 2010 seien laut Graf Esterházy fünf führende Gemeindemitglieder gestorben, sagte er dem BR – vor wenigen Tagen erst der 64 Jahre alte Pfarrgemeinderatsvorsitzende. Ganz überraschend.

An natürlichen Todesursachen zweifelt das Paar zwar nicht, aber es fragt sich, warum die Sterblichkeitsrate bei den Mitgliedern des Pfarrverbands so hoch ist. „Es kann so nicht weitergehen“, so Graf Esterházy. Ein kirchlicher Ermittler müsse sich mit den Todesfällen befassen und eine theologische Erklärung liefern.

 

Bistum Passau schickt keinen Inquisitor

 

Das Bistum Passau wird aber keinen Inquisitor schicken. Dem BR gab es folgende Erklärung ab: „Die Forderung nach Einsetzung eines ,Inquisitors’ scheidet allein schon deshalb aus, weil es die Inquisition in der katholischen Kirche überhaupt nicht mehr gibt.“

Außerdem könne seitens der Diözese nicht geprüft werden, ob es sich in Ering statistisch gesehen im genannten Zeitraum um eine höhere Häufigkeit von Todesfällen handelt.

Man habe sich vor Ort in Ering erkundigt, heißt es weiter, und sei nach Rücksprache mit Pfarrangehörigen zu dem Ergebnis gekommen, dass von einer Beunruhigung nicht die Rede sein kann. „Jeder Todesfall löst Trauer und auch Fassungslosigkeit aus. Gerade dann, wenn es sich um jüngere Menschen handelt“, so die schriftliche Erklärung des Bistums.

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