Entscheidung über Mietenstopp-Begehren im Juli
München (dpa/lby) - Der Bayerische Verfassungsgerichtshof entscheidet am 16. Juli über die Zulassung des Mietenstopp-Volksbegehrens. Das gab der Präsident des Gerichtshofes, Peter Küspert, am Donnerstag in München nach einer mündlichen Verhandlung bekannt.
Die Organisatoren des Volksbegehrens hatten mehr als 52 000 Unterschriften gesammelt. Sie fordern, dass in 162 bayerischen Städten und Gemeinden die Mieten für sechs Jahre eingefroren werden. Das Innenministerium hatte das Volksbegehren wegen rechtlicher Bedenken vorerst auf Eis gelegt und dem Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung übergeben.
Jeder Bayer habe das Recht auf angemessenen Wohnraum, betonte der Verfassungsrechtler Franz Mayer, der die Organisatoren des Volksbegehrens in dem Verfahren vertritt. Er bezog sich damit auf den Paragrafen 106 der Bayerischen Verfassung, in dem es heißt: "Jeder Bewohner Bayerns hat Anspruch auf eine angemessene Wohnung." Mayer betonte: "Wer heute in München eine Wohnung sucht, wer Angst davor hat, seine Wohnung zu verlieren - der wird dies nicht nur als Verfassungsfolklore lesen."
Nach Einschätzung der Juristen des Ministeriums darf Bayern einen Mietenstopp nicht per Landesgesetz regeln - denn für das Mietrecht ist ausschließlich der Bund zuständig. Der Freistaat habe also keine Gesetzgebungsbefugnis.
Mayer sieht das anders: "Das Land darf grundsätzlich Gesetze machen, wenn nichts aus der Bundesverfassung dagegen spricht." Es sei auch durchaus sinnvoll, bestimmte Dinge zum Mietrecht innerhalb der Länder zu regeln, betonte er. "Im dünn besiedelten Mecklenburg-Vorpommern ist ein Mietenstopp wahrscheinlich nicht nötig, aber in München doch."
Nach Angaben des Vorsitzenden des Mietervereins München, Volker Rastätter, liegen die Mieten bei Neuvermietungen in München derzeit bei 18,31 Euro pro Quadratmeter. Auch in Städten wie Ingolstadt und Regensburg liege sie schon bei über 11 Euro pro Quadratmeter.
Unbezahlbare Mieten seien längst nicht mehr nur das Problem von Geringverdienern. "Die Problematik mit den Mietpreisen erreicht immer größere Gesellschaftsschichten", sagte Rastätter. In den vergangenen Jahren hätten "die Mieten sich nochmal fast verdoppelt". Inzwischen müssten auch Akademiker-Ehepaare mit Kindern München verlassen, weil sie dort 2500 Euro oder mehr für eine Wohnung zahlen müssten. "Die Vertreibung von Personen, die es sich nicht mehr leisten können, ist schon extrem." Darum müsse etwas geschehen: "Wir brauchen einfach mal einen Stopp, wir brauchen eine Ruhepause, dass das Ganze sich mal wieder ordnen kann", sagte Rastätter. "Wir brauchen jetzt hier sechs Jahre Ruhe."
Markus Artz, Professor für Bürgerliches Recht an der Uni Bielefeld, betonte, dass Wohnen kein gewöhnliches Konsumgut sei. Das habe die Corona-Pandemie deutlich gezeigt. "Wohnen ist kein Konsumgut wie jedes andere, weil es nicht verzichtbar ist", sagte er. "Die Leute müssen in dem Monat die Miete zahlen - ob sie ein Einkommen haben oder nicht." Die vergangenen Monate hätten gezeigt, "dass Wohnen ein ganz besonderes Gut ist".
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