Entscheidung über Haftbeschwerde im Fall Ursula Herrmann erwartet
AUGSBURG - Im Mordfall der vor 27 Jahren entführten Ursula Herrmann entscheidet das Landgericht Augsburg in dieser Woche über die Haftbeschwerde des mutmaßlichen Mörders des Mädchens.
Der 58-Jährige war Ende Mai in Schleswig-Holstein verhaftet und nach Augsburg gebracht worden. Er soll die damals zehnjährige Ursula 1981 entführt und in einer Kiste im Wald eingesperrt und vergraben haben. Das Mädchen war kurz nach der Entführung qualvoll erstickt. Der Beschuldigte gehörte bereits früher zu den Verdächtigen und war auch schon einmal festgenommen worden. Er bestreitet die Tat. Eine Anklage gegen ihn liegt noch nicht vor.
Neues Indiz
Als neues Indiz für die Täterschaft des Beschuldigten hatte die Staatsanwaltschaft ein Tonbandgerät vorgelegt, das bei den Erpresseranrufen eingesetzt worden sein soll. Spezialisten des Bayerischen Landeskriminalamtes sollen an dem Gerät technische Auffälligkeiten gefunden haben, die sich auch auf den Mitschnitten der Erpresseranrufe befinden sollen. Der Beschuldigte hat dagegen erklärt, er habe das Tonband auf einem Flohmarkt im Weserbergland gekauft. Dafür gibt es nach Angaben der Staatsanwaltschaft bislang keinerlei Beweise.
„Es gibt nichts, was auf eine eindeutige Spur gegen meinen Mandanten hinweist“, sagte der Augsburger Verteidiger des Festgenommenen, Walter Rubach, der Deutschen Presse-Agentur dpa. Er befürchte aber, dass die Haftbeschwerde abgelehnt werde. Der öffentliche Druck auf das Gericht sei in diesem spektakulären Fall so hoch, dass es das Gericht auf eine Hauptverhandlung ankommen lassen werde, sagte Rubach. Für den Fall, dass die Haftbeschwerde abgelehnt wird, kündigte Rubach eine weitere Beschwerde zum Oberlandesgericht München an. (dpa)
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