Entscheidung im Streit um die Leitung des Koenig-Museums

München/Landshut (dpa/lby) - Im Streit um die Leitung des Landshuter Koenig-Museums hat das Landesarbeitsgericht (LAG) München eine Entscheidung getroffen: Das "Vier-Augen-Prinzip" sei unverhältnismäßig und unwirksam, teilte das LAG am Mittwoch mit. Die Leiterin des Museums hatte geklagt, weil sie viele Aufgaben nur mit Zustimmung des Museumsamtsleiters machen durfte.
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Die Skulptur "Grosses Bouquet III" von Fritz Koenig im Garten des Koenig Museums. Foto: Armin Weigel/dpa/Archivbild
dpa Die Skulptur "Grosses Bouquet III" von Fritz Koenig im Garten des Koenig Museums. Foto: Armin Weigel/dpa/Archivbild

München/Landshut (dpa/lby) - Im Streit um die Leitung des Landshuter Koenig-Museums hat das Landesarbeitsgericht (LAG) München eine Entscheidung getroffen: Das "Vier-Augen-Prinzip" sei unverhältnismäßig und unwirksam, teilte das LAG am Mittwoch mit. Die Leiterin des Museums hatte geklagt, weil sie viele Aufgaben nur mit Zustimmung des Museumsamtsleiters machen durfte.

Der Konflikt zwischen der Stadt Landshut und der Leiterin des Museums, Stefanje Weinmayr, kam nach dem Tod des Bildhauers Fritz Koenig im Jahr 2017 auf: Die Stadt ordnete das Skulpturenmuseum dem Direktor der Städtischen Museen, Franz Niehoff, zu. Niehoff ist seitdem der Vorgesetzte Weinmayrs, die als Vertraute Koenigs und Kennerin seines Werks gilt. Sie hatte sich der Künstler als Museumsleiterin gewünscht. Koenig und Niehoff galten dagegen als heillos zerstritten.

Nach fast zwei Jahren Rechtsstreit kam das LAG nun zum dem Ergebnis, dass der Arbeitsvertrag von Weinmayr aus dem Jahr 2010 "teilweise weiter Geltung hat". Die Stadt darf ihr damit weniger Vorgaben machen. Der Leiterin des Museums stehe aber kein Schmerzensgeld wegen Mobbing zu, verkündete das LAG. Die Revision zum Bundesarbeitsgericht wurde nicht zugelassen.

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