Entschädigungsrahmen für Fulda-Main-Leitung steht

Über wessen Felder eine Hochspannungsleitung führt, der wird entschädigt. Für die Fulda-Main-Leitung wurde nun ein Rahmen vereinbart.
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Die Landwirte, die vom Bau der Fulda-Main-Leitung betroffen sind, sollen Entschädigungen erhalten (Archivbild).
Die Landwirte, die vom Bau der Fulda-Main-Leitung betroffen sind, sollen Entschädigungen erhalten (Archivbild). © Julian Stratenschulte/dpa
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Würzburg

Für die geplante Fulda-Main-Hochspannungsleitung hat sich der Netzbetreiber Tennet mit den Landesbauernverbänden in Hessen und Bayern auf eine Rahmenvereinbarung für die betroffenen Landwirte geeinigt. Das teilte Tennet mit. Die 380-Kilovolt-Leitung soll vom Umspannwerk Mecklar bei Bad Hersfeld bis nach Bergrheinfeld in der Nähe von Schweinfurt führen.

Die Entschädigung, die Landwirte bekommen, auf deren Flächen etwa ein Mast gebaut wird, deren Felder als Zuwege zum Bau benutzt werden oder die von den Freileitungen überspannt werden, setzt sich aus unterschiedlichen Komponenten zusammen. Für einen Mastbau würden in der Regel zwischen 10.000 und 20.000 Euro gezahlt, geht aus einer Tennet-Broschüre hervor. 

Die Entschädigungen für die Überspannung durch Freileitungen richte sich nach dem Verkehrswert der jeweiligen Grundstücke. Bei Freileitungen können bis zu 25 Prozent der genutzten Fläche, bei Erdkabeln bis zu 35 Prozent entschädigt werden. Wer binnen acht Wochen zustimmt, bekommt zudem einen Beschleunigungszuschlag in Höhe von 0,50 bis 2,00 Euro pro Quadratmeter.

Die Fulda-Main-Leitung soll nach Angaben des Betreibers im südlichen Teil 2031 und im nördlichen Teil 2029 in Betrieb gehen. Im Herbst dieses Jahres soll es entlang der geplanten Trasse mehrere Infoveranstaltungen für die Betroffenen geben.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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