Entführte Zweijährige: Das Gezerre ums Pflegekind

Jetzt muss das Oberlandesgericht in Nürnberg entscheiden: Fatma wurde von der leiblichen Mutter entführt, Pflegeeltern klagen jetzt vor Gericht. Die Zweijährige lebt inzwischen bei der Familie ihres Vaters in der Türkei.
von  Abendzeitung
Ihr Spielzeug wartet: Fatmas Kinderzimmer in Regensburg.
Ihr Spielzeug wartet: Fatmas Kinderzimmer in Regensburg. © AZ

Jetzt muss das Oberlandesgericht in Nürnberg entscheiden: Fatma wurde von der leiblichen Mutter entführt, Pflegeeltern klagen jetzt vor Gericht. Die Zweijährige lebt inzwischen bei der Familie ihres Vaters in der Türkei.

REGENSBURG Jetzt muss das Oberlandesgericht in Nürnberg entscheiden: Nach der Entführung ihres Pflegekindes Fatma (Namen geändert) durch die leibliche Mutter, setzt die Regensburgerin Lisa Katter ihre Hoffnungen auf die zweite gerichtliche Instanz. Die leibliche Mutter hatte das Mädchen bei einem Besuchskontakt am 30. Dezember 2009 entführt und zunächst nach Rumänien gebracht. Die Zweijährige lebt inzwischen bei der Familie ihres Vaters in der Türkei.

Lisa Katter vermutet, dass er auch schon hinter der Tat seiner Frau stand. Er möchte nun, dass Fatma in der Türkei bleibt, obwohl er selber in Deutschland lebt und arbeitet. Den Segen des Aufenthaltsbestimmungspflegers der Katholischen Jugendfürsorge und des Regensburger Familiengerichts hat er. Die Richter beriefen sich auf ein Gutachten, das das Kindeswohl in der Türkei nicht gefährdet sieht.

Dass der Pfleger nicht sofort eine Rückführung erwirkte, sondern stattdessen in Absprache mit dem Vater ein Gutachten in Auftrag gab, wird ihm besonders übel genommen: „Anscheinend hat der Pfleger in seinem Bemühen um Kooperation mit dem leiblichen Vater die Bedürfnisse des Kindes aus den Augen verloren.“

Doch das Stadtjugendamt und die Pflegemutter haben noch nicht aufgegeben. Sie legten Beschwerde ein. Am Freitag mussten die Stellungnahmen beim OLG Nürnberg eingegangen sein, berichtet Lisa Katter.

Ihre Argumente: Eine Psychologin glaubt – ganz im Gegensatz zur gerichtlichen Gutachterin – dass zwischen dem Kind und seinen Pflegeeltern nach 21 Monaten eine „faktische Eltern-Kind-Beziehung" eingetreten sei. Das Trauma der Entführung und den Verlust ihrer Hauptbindungsperson habe Fatma allenfalls verdrängt.

Auch die Verfahrenspflegerin und den Bürgermeister weiß die Pflegemutter auf ihrer Seite. Sie fürchten um das seelische Wohl der Kleinen, die bei Menschen untergekommen ist, die sie nicht kennt – und deren Sprache sie nicht spricht.

Sollten die Nürnberger Richter das erstinstanzliche Urteil tatsächlich noch korrigieren, kann Lisa Katter ihre Pflegetochter wohl bald wieder in die Arme schließen.

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