Eltern wegen Kindesmisshandlung verurteilt - Berufung

Ein Vater und seine neue Partnerin sind vor dem Amtsgericht Augsburg wegen Kindesmisshandlung zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Damit ist das Verfahren nicht beendet.
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Die wegen Misshandlung eines Sechsjährigen angeklagten Eltern gaben die Vorwürfe vor Gericht teilweise zu. (Archivbild)
Die wegen Misshandlung eines Sechsjährigen angeklagten Eltern gaben die Vorwürfe vor Gericht teilweise zu. (Archivbild) © Ulf Vogler/dpa
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Augsburg

Nach dem Urteil gegen ein Elternpaar wegen Kindesmisshandlung sind sowohl die Verteidiger der beiden als auch die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen. Dies teilte ein Sprecher des Amtsgerichtes Augsburg mit. Zuvor hatte die "Augsburger Allgemeine" berichtet.

Der leibliche Vater des heute sechs Jahre alten Buben war zu drei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden, die Stiefmutter zu drei Jahren und zwei Monaten.

Angeklagte zeigten "sehr, sehr wenig Reue" 

Beide hatten das Kind der Anklage nach mehrfach verletzt, mit Kabelbindern gefesselt und in den Heizungskeller oder andere Räume eingesperrt. Zudem wurde dem Jungen wiederholt Essen und Trinken verweigert. Zum Teil hatten die Angeklagten die Taten zugegeben, aber "sehr, sehr wenig Reue" gezeigt, wie die Richterin sagte. 

Die leibliche Mutter des Kindes war gestorben, als der Junge vier Jahre alt war. Bald darauf lernte der Vater eine neue Frau kennen, die mit ihren eigenen beiden Kindern zu ihm zog, und die er heiratete. Wenige Monate später begannen die Misshandlungen.

Schließlich konnte der Bub aus dem Elternhaus fliehen. Er wurde von einer Frau auf einer Landstraße aufgelesen und später vom Jugendamt in einer Kinderwohngruppe untergebracht.

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