Eltern nach Krebstod ihres Kindes freigesprochen

Allgäu: Sie ließen ihr Kind von einem "Wunderheiler" behandeln - und kamen vor Gericht. Jetzt wurden die Eltern vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen.
dpa |
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Sie ließen ihr Kind von einem "Wunderheiler" behandeln - und kamen vor Gericht. Jetzt wurden die Eltern vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen.

Kempten - Die Eltern eines an Krebs gestorbenen Mädchens sind vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden. „Es ist völlig unstrittig, dass sie subjektiv das Beste für ihr Kind wollten“, sagte der Richter am Amtsgericht Kempten am Mittwoch in seiner Urteilsbegründung.

Die Eltern hatten 2009 nach zwei Chemobehandlungen die medizinische Behandlung ihrer zwölfjährigen Tochter abgebrochen und sich einem „Krebsheiler“ anvertraut. An Heiligabend 2009 starb das Mädchen.

Mit dem Urteil entsprach das Gericht den Anträgen der Verteidigung. Der Staatsanwalt hatte beantragt, die Eltern wegen fahrlässiger Tötung schuldig zu sprechen, von einer Strafe jedoch abzusehen.

 

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