Eisbachwelle zwischen Surferspaß und Haftungsfragen

Vor einem Jahr verschwand die berühmte Eisbachwelle in München - vorübergehend. Seit Mai darf dort wieder gesurft werden. Ganz glücklich sind die Eisbachsurfer mit der Situation dennoch nicht.
von  Ute Wessels, dpa
Ein Jahr nach ihrem plötzlichen Verschwinden kann auf der Eisbachwelle in München wieder gesurft werden. (Archivbild)
Ein Jahr nach ihrem plötzlichen Verschwinden kann auf der Eisbachwelle in München wieder gesurft werden. (Archivbild) © Sven Hoppe/dpa

Die Eisbachwelle im Englischen Garten ist ein Hotspot für Surfer, Touristen und Schaulustige. Anfang November 2025 war plötzlich Schluss: Die Welle war verschwunden, die Aufregung groß. Inzwischen ist das Surfen dort wieder möglich. Aber: "Der Zustand der Welle ist momentan aber nicht der, den wir uns wünschen würden", sagt Mathias Schmidt, Sprecher der Interessengemeinschaft Surfen in München (IGSM). Was ist der Knackpunkt?

Die Community hat konkrete Vorschläge, wie die Welle stabilisiert werden könnte. Hierfür müsste aber eine neue rechtliche Grundlage geschaffen werden. In dieser Frage vertreten Stadtverwaltung und IGSM jedoch unterschiedliche Auffassungen. 

Rückblick: Weshalb war die Eisbachwelle verschwunden?

Das Verschwinden der Welle gab Surfern, Ingenieuren und Behörden Rätsel auf. Vermutet wurde ein Zusammenhang mit der alljährlichen Bachauskehr, die kurz zuvor durchgeführt worden war. Wirklich aufklären lassen habe sich das Problem nicht, sagt Schmidt. Es gebe zwei mögliche Ursachen: Das Abtragen von Moos, das auf der Rampe wächst, auf der das Wasser zu der Welle fließt. "Dieses Moos verändert die Strömungsgeschwindigkeit. Es bremst." Zudem seien Kiesablagerungen entfernt worden, wodurch sich die Geometrie der Gewässersohle verändert habe.

Dass sich die Welle irgendwann doch wieder aufgebaut hat, hänge wohl damit zusammen, dass das Moos nachgewachsen ist, meint Schmidt. Der Kies habe sich bis dato nicht neu abgelagert. "Insofern hat es die Natur wieder gerichtet. Aber es herrscht nicht der Idealzustand wie zuvor." Die Surfer beklagen Pegelschwankungen im Eisbach. Die seien in dieser Form früher nicht so ausgeprägt gewesen.

Einbauten am Eisbach und die Haftungsfrage

Mit technischen Maßnahmen könnte die Eisbachwelle den Surfern zufolge dauerhaft stabilisiert werden. Allerdings steht eine rechtliche Frage im Raum: Wer haftet? Schmidt verweist darauf, dass das bisher über den sogenannten Gemeingebrauch geregelt ist.

Ein Sprecher des Referats für Klima- und Umweltschutz (RKU) der Stadt erläutert hierzu: "Der Eisbach ist kein natürliches Gewässer. Der Sprung im Untergrund, das Tosbecken und die Störsteine wurden angelegt, um die Wucht des Wassers zu dämpfen, bevor es in den Englischen Garten fließt. Die Konstruktion all dessen war aber nie darauf angelegt, dass dadurch gesurft werden kann. Der Ursprungszustand kann deshalb als gegeben betrachtet werden, gewissermaßen als natürlich."

In dem Moment, in dem Dinge in den Wasserlauf eingebracht würden, um eine surfbare Welle herzustellen, ändere sich die rechtliche Betrachtung, erläutert der Sprecher weiter. Dann stellten sich die Fragen: "Sind die Einbauten sicher? Wer hat dies überprüft? Wer kümmert sich um die Instandhaltung?" Aus einem natürlich vorhandenen "Sportplatz" werde dann ein menschlich gestalteter - mit verschärften Anforderungen an die Verkehrssicherung und entsprechenden haftungsrechtlichen Konsequenzen.

Welche rechtlichen Optionen sieht die Stadt?

Eine Variante aus Sicht der Stadt ist, dass sich die Surfnutzung in dem aktuell geltenden rechtlichen Rahmen hält. "Das bedeutet, Einbauten zur Herstellung einer dauerhaft surfbaren Welle sind und bleiben verboten." Das Haftungsrisiko für die Surfnutzung treffe in diesem Fall wegen der Verkehrseröffnung grundsätzlich die Stadt, die die notwendigen Gefahrabwendungsmaßnahmen bestimmen und ergreifen müsse und dies auch getan habe.

Eine zweite Variante greift der Stadt zufolge, wenn durch Einbauten eine - dauerhaft - surfbare Welle hergestellt wird. Diese Einbauten müssten wasserrechtlich genehmigt werden. "Die Verantwortung für die so künstlich erzeugte Surfwelle übernimmt der Antragsteller der Genehmigung beziehungsweise eine Surfer-Organisation", erläutert der Sprecher des RKU. Diejenigen würden dann eigenverantwortlich bestimmen, wie die dort bestehenden Gefahren, soweit rechtlich geboten, abgewendet werden. "An allen anderen Fluss-Surfspots in deutschen Städten läuft es so, auch an der Floßlände in München."

Hier vertritt die IGSM eine andere Sichtweise: "Wir haben schon den Wunsch, dass geprüft wird, wie man so ein rechtliches Konstrukt aufsetzen kann, ohne dass die Surfer in die Haftung genommen werden müssen. Wir oder andere Surfvereine können nicht die Haftung für einen öffentlichen Ort übernehmen. Das muss in kommunaler Hand bleiben. Zumal die Stadt auch einen großen touristischen Nutzen durch die Welle hat", sagt Schmidt.

Probleme an zwei weiteren Surfwellen

Auf die beiden anderen Surfwellen auszuweichen, wenn es am Eisbach nicht funktioniert, sei keine echte Lösung, so der IGSM-Sprecher. Denn: An der Dianabadschwelle, der Welle "E2", müsste, um das Surfen offiziell zu erlauben, ein Grundstückstausch zwischen dem Freistaat und der Stadt erfolgen. Dieser sei seit fast eineinhalb Jahren angekündigt, aber nicht geschehen, kritisiert Schmidt. "Da ist Stillstand." Die Stadt verweist auf laufende Verhandlungen und die Prüfung baulicher Gegebenheiten. "Beide Seiten sind gewillt eine Lösung im Sinne alle Beteiligten zu finden."

An der Welle an der Floßlände sei die Saison von den vorgegebenen Surfzeiten her miserabel gewesen, stellt Schmidt fest. Hilfreich wäre eine Ausweitung der Floßländesaison - idealerweise ganzjährig. "Und das Allerwichtigste ist es, weitere Wellen in München zu schaffen."

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