Einigung bei Saurüsselalm in Bad Wiessee: Woran sich die Hütte nun halten muss

Bad Wiessee – Was aus der Saurüsselalm wird, war bislang offen. Im September 2024 hatte Eigentümer Franz Haslberger die Baugenehmigung für seine Alm im Wiesseer Söllbachtal zurückgegeben und auch das Pächter-Paar Frühauf hatte aufgrund der Kritik aus allen Richtungen aufgegeben. Doch nun hat der Bad Wiesseer Gemeinderat einem neuen Bauantrag zugestimmt.
Seit Jahren wird wegen des gastronomischen Betriebs auf der Saurüsselalm gestritten. Früher wurde die Alm landwirtschaftlich genutzt, bis das Landratsamt Miesbach und der Gemeinderat Bad Wiessee den Umbau zur Gaststätte genehmigten.
Vorgesehen war, dass die Saurüsselalm sieben Tage die Woche für Wanderer geöffnet sein müsse, einmal pro Woche dürfe ein Hüttenabend stattfinden und 15-mal im Jahr ein besonderes Event für geschlossene Gesellschaften.
Streit um Saurüsselalm: Miesbacher Landrat sucht nach Kompromiss
Schnell war die Saurüsselalm jedoch als Party-Location in Verruf geraten. Der Verein zum Schutz der Bergwelt legte Klage ein. Er war der Ansicht, dass die Genehmigung gar nicht erst erteilt hätte werden dürfen.
Nach einem langen Rechtsstreit gab Haslberger im September vergangenen Jahres die Baugenehmigung bei einem Termin am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zurück. Für die Naturschützer keine gute Nachricht, denn sie hatten sich ein Grundsatzurteil erhofft. Dass der Betrieb danach noch weiterlief, sorgte für Empörung und die Alm wurde als rechtlicher Schwarzbau bezeichnet.
Der Miesbacher Landrat Olaf von Löwis (CSU) nahm das Ganze nun in die Hand: Er legte den beiden Seiten einen Kompromissvorschlag vor. Der neue Bauantrag mit diesem Kompromiss wurde am Donnerstagabend im Gemeinderat von Bad Wiessee diskutiert und bei zwei Gegenstimmen beschlossen. Baulich wird dabei an der Saurüsselalm nichts verändert, in der Vereinbarung geht es um die sogenannte Betriebsbeschreibung.
Saurüsselalm: Öffnungszeiten neu geregelt
Größter Streitpunkt dabei waren die Öffnungszeiten sowie Sonderveranstaltungen. Der Kompromissvorschlag sieht Öffnungszeiten von 9 bis 19 Uhr im regulären Betrieb vor. Schließung sei spätestens bei Sonnenuntergang – im Winter also durchaus schon früher. Jede zweite Woche, also 26-mal im Jahr, darf ein Hüttenabend bis 22 Uhr stattfinden.
In der Vereinbarung ist hierbei nicht die Rede von geschlossenen Veranstaltungen. Die Wege zur Almhütte dürfen zudem nicht beleuchtet werden und nach Sonnenuntergang darf auf der Terrasse keine Musik gespielt werden.
Eine der beiden Gegenstimmen kam von Johannes von Miller, der für die Grünen im Gemeinderat von Bad Wiessee sitzt. Grund dafür: Der Kompromiss war noch nicht von beiden Seiten unterschrieben. Das Papier sei nur ein Umriss dessen, was sich abzeichnet, sagt von Miller. Haslberger hätte warten können, bis der Kompromiss rechtskräftig ist. "Jetzt mussten wir über etwas abstimmen, was wir gar nicht kennen."
"Ja, in Gottes Namen, dann macht's es halt"
Zudem fehlt von Miller in der Betriebsbeschreibung, ob Shuttlebusse fahren dürfen und ob der Betrieb eine Privilegierung bekommt, die eine Gastronomie im Außenbereich braucht. Tatsächlich hätte er aber "wahrscheinlich" dafür gestimmt, wäre das Papier schon rechtskräftig gewesen. "Der Kompromiss ist wirklich so, dass man sagen kann: ,Ja, in Gottes Namen, dann macht's es halt.'"