Eine Grube im Maisfeld: Dort sollte das Opfer verbrennen
TRAUNSTEIN - 21. Juli 2009: Matthias A. passt ein 16-jähriges Mädchen bei Töging ab, missbraucht sie, versetzt ihr 27 Messerstiche. Carmen K. überlebt. Seit Dienstag steht Matthias A. in Traunstein vor Gericht.
Es sollte ein neuer Anfang sein für Matthias A. im Oktober 2008, als der 40-Jährige zur Großmutter nach Töging zieht. Die 91-Jährige ist eine von zwei Verwandten, zu denen Matthias A. noch Kontakt hat. Wegen Raub- und Sexualdelikten saß er 17 Jahre lang in Haft und Sicherheitsverwahrung. Vielleicht die letzte Chance auf ein normales Leben. Bis zum 21. Juli 2009.
Er übergießt sein Opfer mit flüssigem Grillanzünder
An dem Tag, so wird ihm vorgeworfen, soll er ein 16 Jahre altes Mädchen in Töging am Inn abgepasst, in ein Maisfeld gezogen und dort schwer misshandelt zu haben. Für versuchten grausamen Mord, Nötigung, sexuellen Missbrauch und schwere Körperverletzung muss sich Matthias A. seit Dienstag vor der Jugendschutzkammer des Landgerichts Traunstein verantworten.
Die Anklage liest sich wie ein entsetzlicher Albtraum: Eine Grube im Maisfeld bei Töging hatte Matthias A. gegraben. Darin wollte er die Leiche des jungen Mädchens verbrennen – nach der Tat. Dann habe er die 16-Jährige mit dem Messer bedroht, und sie gezwungen ihm ins Feld zu folgen. Er fesselt sie mit Handschellen, zieht ihr die Hose herunter, begrapscht sie und penetriert sie mit den Fingern. A. ist zu nervös - deswegen kommt es nicht zu weiteren sexuellen Handlungen. Stattdessen sticht er ihr mehrfach ein Messer in Hals und Rücken, um ihr Schmerzen zuzufügen.
Zwei mal glaubt er, sie sei tot und lässt von ihr ab. Als sie sich rührt, sticht er abermals zu und übergießt sie schließlich mit flüssigem Grillanzünder. Carmen K. kann dennoch ihre Mutter mit dem Handy verständigen. Eine Notoperation rettet ihr Leben.
Der Anwalt von Matthias A. kündigte bereits vor Verhandlungsbeginn an, dass A. die Tat gestehen will. Das Mädchen selbst muss daher wohl nicht zur Verhandlung erscheinen. Ihr Vater, Günter K., tritt in der Verhandlung als Nebenkläger auf.
An ihn richtet sich der Angeklagte auch gleich zu Beginn seiner Befragung. Er wollte einen Brief an die Tochter schreiben, sie um Verzeihung bitten. Der Brief wurde nie abgeschickt. Mit flackerndem Blick versucht er immer wieder Günter K. ins Gesicht zu sehen. Es ist eben dieser Blick, der Augenkontakt kaum erträgt, an den sich auch die Zeugin Maria Kaiser erinnert. Sie hat den Angeklagten mit blutigem T-Shirt an ihrem Hof vorbei radeln sehen und die Polizei verständigt.
Doch heute will Matthias A. nicht wegschauen: „Habe ich überhaupt das Recht mich zu entschuldigen?“, fragt er das Gericht. Die Antwort bleibt aus. Das Urteil ist für den 31. März angekündigt.
Johanna Jauernig
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