Ein Jahr nach Hausexplosion: Ermittlungen ziehen sich hin

Rettenbach am Auerberg (dpa/lby) - Ein Jahr nach der verheerenden Hausexplosion mit zwei Toten im Allgäu sind die Ermittlungen weiterhin nicht abgeschlossen. Wie Ferdinand Siebert von der Staatsanwaltschaft Kempten am Montag berichtete, werde derzeit von einer weiteren Untersuchungszeit von sechs Monaten ausgegangen.
von  dpa
Einsatzkräfte räumen an einem zerstörten Haus Schutt beiseite. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa/Archivbild
Einsatzkräfte räumen an einem zerstörten Haus Schutt beiseite. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa/Archivbild © dpa

Rettenbach am Auerberg (dpa/lby) - Ein Jahr nach der verheerenden Hausexplosion mit zwei Toten im Allgäu sind die Ermittlungen weiterhin nicht abgeschlossen. Wie Ferdinand Siebert von der Staatsanwaltschaft Kempten am Montag berichtete, werde derzeit von einer weiteren Untersuchungszeit von sechs Monaten ausgegangen. "Die Ermittlungen gestalten sich als aufwendig, da zu ermitteln ist, wann welche bauliche Maßnahmen durch welche Person vorgenommen wurden", erklärte der Staatsanwalt. Ursprünglich sollten die Ermittlungen schon 2019 abgeschlossen werden.

Am 19. Mai 2019 waren bei der Gasexplosion in Rettenbach am Auerberg (Landkreis Ostallgäu) ein 42-jähriger Familienvater und seine siebenjährige Tochter ums Leben gekommen. Die damals 39 Jahre alte Mutter wurde mit schweren Verletzungen aus dem Schuttberg des komplett in sich zusammengefallenen Wohnhauses geborgen. Die beiden Söhne des Paares überlebten, weil sie auf einem Spielplatz waren. Auch die Mieterin einer Einliegerwohnung war bei der Explosion nicht in dem Haus. Bei der Explosion flogen Trümmerteile bis zu etwa 100 Meter weit.

Nach dem Unglück fand die Kripo heraus, dass Gas die Explosion ausgelöst hat, obwohl das Haus selbst gar nicht an das Gasnetz angeschlossen war. Es wurde vermutet, dass bei Bauarbeiten in der Nähe des Gebäudes eine Flüssiggasleitung beschädigt worden war. Die Staatsanwaltschaft leitete eine Ermittlung wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung zunächst gegen Unbekannt ein.

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.