Zu heiß: Gartencenter in Bayern schließt früher – für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
Die aktuellen Sommer-Temperaturen in Bayern jenseits der 30 Grad sind schon im Büro fast unerträglich, aber in anderen Berufen kaum noch auszuhalten. Das hat erste Konsequenzen.
Ein Beispiel: Das Gartencenter Bayerstorfer aus Eching zwischen Landshut und Moosburg an der Isar verkündete in Sozialen Medien: Am Mittwoch (24. Juni) und Donnerstag (25. Juni) wird das Gartencenter früher schließen. Zum Schutz der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.
In dem Facebook-Post heißt es: "Die angekündigten hohen Temperaturen stellen eine sehr hohe körperliche Belastung für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dar. In den Gewächshäusern werden Temperaturen von deutlich über 40 Grad erreicht werden."
Deswegen wollen sie an den besagten zwei Tagen bereits um 15 Uhr schließen. Den eigenen Angaben zufolge haben sie normal bis 18 Uhr geöffnet. "Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihr Vertrauen“, heißt es an die Kunden und Kundinnen gerichtet.
"Klasse, dass ihr an eure Mitarbeiter denkt"
Die reagieren positiv: „Super, endlich einmal ein Arbeitgeber, der mitdenkt. Ich kann als Kunde auch an anderen Tagen bei Euch einkaufen.“
Ein anderer Nutzer kommentiert: „Klasse, dass ihr an eure Mitarbeiter denkt. Da komme ich (nach der Hitze) gleich noch viel lieber wieder zu euch einkaufen.“
Das sind die Aussichten für die nächsten Tage
Dem Deutschen Wetterdienst (DWD) zufolge werden am Mittwoch 30 Grad im Bayerwald und 35 Grad an der Donau erwartet, am unteren Main bis zu 38 Grad.

Am Donnerstag geht es im Süden rauf bis auf 32 bis 38 Grad, im Norden kommt dann mit 33 bis 39 Grad sogar die 40-Grad-Marke in Reichweite.
Gibt es eigentlich hitzefrei?
Hitzefrei gibt es im deutschen Arbeitsrecht nicht. Der Deutsche Gewerkschaftsbund schreibt auf seiner Seite: "Der Arbeitgeber ist aber verpflichtet, die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass die Beschäftigten so gut wie möglich vor Gefahren geschützt sind."
Nur wenn der Arbeitgeber gegen diese Bestimmung verstoße, könne die Arbeit eingestellt werden. "Bei Tätigkeiten in Innenräumen ist das der Fall, wenn die Raumtemperatur bei 35 Grad oder darüber liegt. Das heißt aber nicht automatisch, dass die Beschäftigten dann nach Hause gehen können. Sie können verpflichtet werden, ihre Arbeit an einem anderen, kühleren Ort zu verrichten oder so lange zu warten, bis sich die Temperatur im Raum wieder abgekühlt hat und dort weitergearbeitet werden kann."
Steige die Temperatur im Raum über 35 Grad, sei er "ohne technische Maßnahmen (z. B. Luftduschen, Wasserschleier), organisatorische Maßnahmen (z. B. Entwärmungsphasen) oder persönliche Schutzausrüstungen (z. B. Hitzeschutzkleidung) nicht als Arbeitsraum geeignet."
- Themen:
- Deutscher Wetterdienst

