Eilantrag abgelehnt: Weiter nur 1000 Demonstranten erlaubt

München (dpa/lby) - An einer für diesen Samstag geplanten Kundgebung gegen die Corona-Maßnahmen in München dürfen nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts weiterhin höchstens 1000 Menschen teilnehmen. Das Gericht lehnte einen Eilantrag des Veranstalters am Freitag ab.
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Die modellhafte Nachbildung der Justitia. Foto: Volker Hartmann/dpa/Archivbild
dpa Die modellhafte Nachbildung der Justitia. Foto: Volker Hartmann/dpa/Archivbild

München (dpa/lby) - An einer für diesen Samstag geplanten Kundgebung gegen die Corona-Maßnahmen in München dürfen nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts weiterhin höchstens 1000 Menschen teilnehmen. Das Gericht lehnte einen Eilantrag des Veranstalters am Freitag ab. Er hatte gefordert, 10 000 Menschen zu der Demonstration auf der Theresienwiese zuzulassen. Das Gericht bestätigte damit eine Entscheidung der Landeshauptstadt (LHM).

"Das Gericht teilt weiterhin die Bedenken der LHM, dass der Veranstalter nicht die aufgrund der Bayerischen Infektionsschutzverordnung bestehenden Kontaktbeschränkungen einhalten kann", hieß es in der Mitteilung.

Der Veranstalter kann gegen die Entscheidung Beschwerde einlegen, über die dann der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entscheiden muss. Die Demo wurde unter dem Motto "Zusammenstehen für Freiheit, Grundrechte und Selbstbestimmung" angemeldet.

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