Ehepaar bestreitet Misshandlung von Pflegekind

Das Kind muss bei der Familie Höllenqualen durchleiden. Das Ehepaar muss sich deshalb seit gestern vor Gericht verantworten.
Harald Keller |
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Das angeklagte Ehepaar kurz vor Prozessbeginn.
Harald Keller Das angeklagte Ehepaar kurz vor Prozessbeginn.

Deggendorf - Die Anklageschrift, die der Staatsanwalt gestern vor dem Landgericht Deggendorf verlesen hat, lässt einen schaudern: Der vierjährige Markus (Name geändert) bekommt Schläge gegen den Kopf, hat schwere Verbrennungen und sein kleiner Körper ist übersäht von Verletzungen. Der kleine Bub ist bei einer Pflegefamilie untergebracht. Dort durchleidet er Höllenqualen. Seine Pflegeltern stehen deswegen seit gestern vor Gericht.

Der Staatsanwalt beschreibt zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Deggendorf ein regelrechtes Martyrium, das der kleine Bub über Monate hinweg ertragen haben muss. Die Anklage lautet auf: Misshandlung von Schutzbefohlenen, schwere Körperverletzung sowie Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht.

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Hauptangeklagte ist die Pflegemutter, eine 35-jährigen Kinderkrankenschwester und selber Mutter von fünf Kindern im Alter zwischen einem und 13 Jahren. Der Bub war ihr und ihrem 36 Jahre alten Ehemann vom Kreisjugendamt zur Pflege anvertraut worden. Doch laut Staatsanwaltschaft waren die Beiden mit dem verhaltensauffälligen vierjährigen Buben überfordert.

 

Das Kind wird tagelang nicht zum Arzt gebracht

 

Die Schilderungen des Staatsanwaltes von dem, was die Beiden ihrem Pflegekind angetan haben sollen, lässt selbst hartgesottene Gerichtsbesucher erschaudern. Die Gewalt gegen das Kind gipfelte demnach in einem Vorfall, der sich im Juni vergangenen Jahres zugetragen hat.

Der kleine Bub wurde auf eine heiße Herdplatte gesetzt und darauf fixiert. Dabei erlitt der kleine schwere Verbrennungen mindestens 3. Grades als Folge. Beide Gesäßbacken sind dabei auf einer Fläche von 14 mal 14 Zentimeter verbrannt worden.

Wie der Staatsanwalt schilderte, musste das Kind unter schwersten Schmerzen gelitten haben. Doch ungeachtet der schwerstgradigen Verbrennungen sollen die Angeklagten den Buben erst nach Tagen in ärztliche Behandlung gebracht haben. Und das obwohl sich die Haut des Kindes bis aufs Fleisch abgelöst hatte. Der Bub musste in einer Spezialklinik behandelt werden. Dort wurde eine Hauttransplantation durchgeführt. Die Verletzungen waren so schwer, dass der Kleine unter Vollnarkose gesetzt werden musste, wenn die Verbände gewechselt wurden.

Die Hauptangeklagte, die derzeit auf einer Neugeborenenstation arbeitet, beteuerte nach Verlesen der Anklageschrift, dass sie kein Unmensch sei. „Ich habe immer nur das beste für meine Kinder und für meine Familie gewollt, auch für die Pflegekinder”, betonte sie. Es tue ihr alles sehr, sie habe dem kleinen Markus nicht schaden wollen.

Für den Prozess sind vier Verhandlungstage angesetzt. 15 Zeugen und zwei Sachverständige sollen noch gehört werden. Der Prozess wird am kommenden Montag fortgesetzt.

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