Ehefrau enthauptet - Angeklagter schweigt zu Vorwürfen

Der monotone Vortrag der Staatsanwältin steht im Widerspruch zu den Schrecken der Anklage: Nach diversen Morddrohungen soll ein Mann seine Ehefrau erstochen haben. Und nicht nur das.
dpa |
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Dem Angeklagten wird vorgeworfen, seine Ehefrau enthauptet zu haben.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, seine Ehefrau enthauptet zu haben. © Sven Hoppe/dpa
München

Auf den drastischen Vorwurf, seine Ehefrau enthauptet zu haben, hat ein Angeklagter vor dem Landgericht München II mit Schweigen reagiert. Seine Verteidigung schloss aber nicht aus, dass der 37-Jährige zu einem späteren Zeitpunkt Angaben machen könnte. Dem Mann aus dem Jemen wird vorgeworfen, die Mutter seiner drei Kinder getötet zu haben, weil sie sich von ihm scheiden lassen wollte. Außerdem habe er ein Ermittlungsverfahren wegen Betruges verhindern wollen - der Mann habe fremde Kinder als seine eigenen ausgegeben und für sie unrechtmäßig Sozialleistungen bezogen.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft war der Angeklagte 2022 ohne seine Ehefrau als Flüchtling nach Deutschland gekommen. Schon bei der Einreise habe er zusätzliche Kinder als seine eigenen angegeben, um später nach dem Vorbild seines Bruders in Deutschland mehr Sozialleistungen bekommen zu können - was ihm zumindest teilweise auch gelang. Denn im April 2025 reiste seine Frau im Rahmen des Familiennachzugs mit sechs Kindern hinterher - nur drei stammten aus der Beziehung mit dem 37-Jährigen.

Häusliche Gewalt und Todesdrohungen

Schon kurz nach der Ankunft des Opfers soll es in der Wohnung der Familie in Krailling (Landkreis Starnberg) mehrfach zu häuslicher Gewalt und Todesdrohungen gekommen sein. Drei Wochen nach der Einreise der Frau sprach die Polizei dem Mann bereits einen Platzverweis für die gemeinsame Wohnung und das erste von mehreren Kontaktverboten aus. Der Mann setzte seine Drohungen jedoch fort. 

Die Anzeigen aufgrund der Misshandlungen zog die Frau jedoch entgegen den Aufforderungen ihres Mannes nicht zurück. Stattdessen wollte sich die Frau scheiden lassen und den Sozialleistungsbetrug ihres Mannes und dessen Bruder anzeigen. Aus Sicht des Angeklagten "konnte dieses "Problem" nur durch die Tötung seiner Ehefrau behoben werden", betonte die Staatsanwältin.

Machtdemonstration noch im Tod

Deshalb habe er sich am 14. Juni 2025 ein Küchenmesser mit einer 15 Zentimeter langen Klinge besorgt und in ihrer Wohnung auf die Frau eingestochen. Als das Opfer schwerstverletzt zusammenbrach, habe er der anfangs noch bei Bewusstsein befindlichen Frau den Kopf nahezu vollständig vom Rumpf abgetrennt. 

"Durch die Zufügung der hiermit verbundenen körperlichen und seelischen Qualen wollte er die Geschädigte für ihr Verhalten bestrafen und dieser noch im Tod seine Macht über sie demonstrieren", betonte die Staatsanwältin. Anschließend habe der Mann seine anwesende, vier Jahre alte Tochter auf dem Arm nach draußen getragen und selbst die Polizei gerufen.

Für den Prozess sind sechs Verhandlungstage vorgesehen. Das Urteil könnte am 9. Oktober gesprochen werden.

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