Dümmste Mutprobe: Betrunkener Junge schoss sich ins Bein

Der Versuch am lebenden Objekt endete in der Klinik – zwei Projektile steckten tief im Fleisch.
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Mit einem Luftgewehr ballerte sich der 19-jährige Altdorfer selbst ins Bein.
Gregor Feindt Mit einem Luftgewehr ballerte sich der 19-jährige Altdorfer selbst ins Bein.

Der Versuch am lebenden Objekt endete in der Klinik – zwei Projektile steckten tief im Fleisch.

ALTDORF Wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen – an dieses Sprichwort hat ein 19-jähriger Altdorfer wohl auch gedacht, nachdem er sich mit seinem Kumpel zu „Forschungszwecken“ selbst ins Bein geschossen hatte. Die physikalischen Versuche am lebenden Objekt blieben nicht folgenlos.

Mit je einem Einschuss in beiden Waden lieferte eine Freundin den Altdorfer im Krankenhaus in Rummelsberg ab. Den Helfern tischte der Teenager zunächst eine haarsträubende Geschichte auf: Er sei auf dem Heimweg von einer Party in der Nähe der Georg-Lowig-Siedlung beschossen worden, erklärte der junge Mann. Erst habe er einen stechenden Schmerz verspürt, dann einen zweiten.

Aus Angst, auf den Behandlungskosten sitzen zu bleiben, erfand er die Räuberpistole

Was der nicht ganz nüchterne Patient dann erzählte, entsprach allerdings der – schmerzhaften – Wahrheit: Mit einem Zahnstocher versuchte er die Projektile selbst aus den Wunden zu pulen. Doch er schaffte es nicht. Sie steckten sechs Zentimeter tief im Fleisch. Erst den Medizinern gelang es, die Fremdkörper zu entfernen. „Da das Geschoss so tief ins Gewebe eingedrungen war, war der Arzt der Meinung, dass der Schuss aus unmittelbarer Nähe auf das Bein abgegeben worden sein musste“, erklärt Polizeisprecher Peter Grimm. Die Polizei wurde eingeschaltet.

Bei den Ermittlungen stellte sich heraus, dass der junge Mann mit seinem gleichaltrigen Freund beim Zechen auf die Schnaps-Idee der dümmsten Mutprobe gekommen war. Im Krankenhaus bekam der Hobbyschütze dann Angst, auf den Behandlungskosten sitzen zu bleiben – er erfand die andere Räuberpistole. Jetzt ermittelt die Polizei wegen Vortäuschens einer Straftat. au

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