Drohungen nach Pavian-Tötung - Ermittlungen in 30 Fällen

Die Protestwelle ist abgeebbt. Die Tötung einiger Paviane im Nürnberger Tiergarten wird Polizei und Staatsanwaltschaft aber noch länger beschäftigen.
dpa |
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Der Tiergarten hatte aus Platzmangel im Juli zwölf gesunde Paviane getötet. Aus Sicht von Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen verstößt das gegen das Tierschutzgesetz (Archivbild).
Der Tiergarten hatte aus Platzmangel im Juli zwölf gesunde Paviane getötet. Aus Sicht von Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen verstößt das gegen das Tierschutzgesetz (Archivbild). © Daniel Karmann/dpa
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Nürnberg

Nach Drohungen gegen Mitarbeitende des Nürnberger Tiergartens wegen der Tötung gesunder Paviane ermittelt die Polizei nun in 30 Fällen. Es bestehe unter anderem der Verdacht der Beleidigung, der Volksverhetzung und der Belohnung und Billigung von Straftaten, sagte ein Polizeisprecher. 

Der Tiergarten hatte im Juli zwölf Paviane aus Platzmangel getötet. In den sozialen Medien hatte es daraufhin zahlreiche Hasskommentare gegeben, darunter auch Morddrohungen gegen Tiergartendirektor Dag Encke, seinen Stellvertreter und Beschäftigte des Tiergartens allgemein.

Lag für die Tötung der Affen ein vernünftiger Grund vor?

Der Tiergarten hatte eigenen Angaben nach keine Alternative zu der Tötung einzelner Paviane gesehen. Das Gehege war demnach seit langer Zeit überbelegt und eine tierschutzkonforme Haltung damit nicht mehr möglich. Eine Abgabe oder Auswilderung von Tieren sei nicht möglich gewesen, auch Verhütung habe nicht den gewünschten Erfolg gehabt. 

Massive Kritik kam von Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen, aus deren Sicht das Vorgehen des Tiergartens gegen das Tierschutzgesetz verstößt. Aktivistinnen und Aktivisten protestierten wiederholt vor dem Tiergarten, dabei ketteten sie sich unter anderem an dem Affengehege fest und drangen auf das Gelände des geschlossenen Tiergartens ein. 

Bei der Nürnberger Staatsanwaltschaft gingen rund 350 Strafanzeigen gegen den Tiergarten wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz ein. Die Anklagebehörde prüft nun, ob nach Paragraf 17 ein vernünftiger Grund für die Tötung der Tiere vorlag. Die Ermittlungen werden nach Angaben einer Sprecherin einige Zeit in Anspruch nehmen.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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