Drohnenpilot muss Extraschutz für Raffinerie nicht zahlen

10.000 Euro für Extraschutz nach einem Drohnenabsturz? Ein Münchner Gericht sieht keinen Grund für die teuren Maßnahmen. Was genau geschah - und wie der Prozess ausging.
dpa |
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Nach einem Drohnenabsturz über einem Raffinereigelände scheitert der Betreiber mit hohen Forderungen an den Piloten (Illustration)
Nach einem Drohnenabsturz über einem Raffinereigelände scheitert der Betreiber mit hohen Forderungen an den Piloten (Illustration) © Silas Stein/dpa
München/Ebersberg

Nach dem Absturz einer Drohne auf dem Gelände einer Raffinerie hat das Landgericht München II eine Schadensersatzklage gegen den Piloten abgewiesen. Der Raffineriebetreiber hatte rund 10.000 Euro verlangt – nicht wegen eines Schadens durch das Fluggerät selbst, sondern wegen zusätzlicher Sicherheitsmaßnahmen, die er nach dem Vorfall veranlasst hatte.

Pilot bekommt Drohnentrümmer zurück

Die 249 Gramm schwere Drohne war im vergangenen Juli im Landkreis Ebersberg auf das Betriebsgelände samt Tanklager gestürzt und dabei zerstört worden. Der Pilot meldete sich nach Angaben des Gerichts umgehend am Werkstor, schilderte den Vorfall - und erhielt von einem Mitarbeiter die zertrümmerte Drohne zurück.

Vier Monate später klagte der Raffineriebetreiber auf Ersatz von Mehrkosten für einen verstärkten Objektschutz, der auf Anraten der Polizei für zwei Wochen eingerichtet worden sei - wodurch Mehrkosten von 10.000 Euro entstanden seien. 

Kein Anlass für teuren Extra-Schutz 

Der Drohnenpilot habe fahrlässig gehandelt, weil er ohne Zustimmung in der Nähe einer als Industrieanlage gekennzeichneten Anlage geflogen sei, stellte das Gericht fest. Trotz der Pflichtverletzung hafte der Beklagte nicht für die Mehraufwendungen - und müsse nicht für die Extra-Sicherheitskosten zahlen.

Der klagende Raffineriebetreiber habe dem Gericht nicht überzeugend darlegen können, warum eine zusätzliche Bewachung zweckmäßig und notwendig war. Nach Ansicht des Gerichts fehlte es an einer konkreten Gefahrenlage: Die Drohne sei zerstört gewesen, der Vorfall bekannt und aufgeklärt. 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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