Drogenfahrt mit E-Scooter zur Gerichtsverhandlung

Die Verhandlung vom Dienstagvormittag wurde zum Blutabnehmen im Krankenhaus unterbrochen. Der 32-Jährige wurde anschließend unter anderem wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.
Obwohl er seinen Roller ausdrücklich nicht mehr verwenden durfte, wurde er am Abend erneut beim Fahren erwischt. "Nun musste er die gleiche Prozedur samt Blutentnahme erneut über sich ergehen lassen", hieß es weiter. Schließlich nahm der Mann den Zug nach Hause.
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