Drehbuchautorin unterliegt in Rechtsstreit um Pumuckl-Folge

München (dpa/lby) - Der Streit zwischen dem Bayerischen Rundfunk (BR) und einer Drehbuchautorin um eine Folge der TV-Serie "Pumuckls Abenteuer" ist entschieden - zugunsten des Fernsehsenders. Der Autorin steht kein Schadenersatz für die erneute Ausstrahlung der Sendung zu.
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Eine Statue der Justitia hält eine Waage in der Hand. Foto: picture alliance / David Ebener/dpa/Symbolbild
dpa Eine Statue der Justitia hält eine Waage in der Hand. Foto: picture alliance / David Ebener/dpa/Symbolbild

München (dpa/lby) - Der Streit zwischen dem Bayerischen Rundfunk (BR) und einer Drehbuchautorin um eine Folge der TV-Serie "Pumuckls Abenteuer" ist entschieden - zugunsten des Fernsehsenders. Der Autorin steht kein Schadenersatz für die erneute Ausstrahlung der Sendung zu. Das hat das Landgericht München I am Donnerstag geurteilt. Die Frau hatte den BR verklagt, weil dieser die Episode "Pumuckls neues Heim" aus dem Jahr 1999 im April 2019 zweimal wiederholt hatte. Ihrer Ansicht nach hatte der Sender dazu kein Recht mehr, weshalb sie Schadenersatz in Höhe von 35 790 Euro plus Zinsen forderte.

Der BR hingegen argumentierte, dass der Sender die Nutzungsrechte weiterhin innehat, die Autorin deswegen nur Anrecht auf ein Wiederholungshonorar. Die Frau und der BR hatten im Jahr 2000 einen Vertrag abgeschlossen, den beide Seiten nun verschieden auslegten. Nach Ansicht der Klägerin waren mit diesem Vertrag die Nutzungsrechte Ende 2012 ausgelaufen. Der BR hingegen berief sich auf den früheren Vertrag von 1995, wonach der Sender die Folgen weiterhin wiederholen darf.

Dieser Auslegung schloss sich das Gericht nun an. Der BR habe daher die fragliche Folge - gegen Zahlung des im ersten Vertrag vereinbarten Wiederholungshonorars von rund 3000 Euro - ausstrahlen dürfen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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