Drastische Warnung am Baustellenzaun: "Leblose Körper"

Ein Bauunternehmer in der Oberpfalz hat es satt, dass immer wieder Unbefugte auf seinen Baustellen herumspazieren - nun hat er auf einem Warnschild abschreckende Worte gefunden.
dpa |
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Weiden - Mit drastischen Worten warnt eine Baufirma in der Oberpfalz Neugierige davor, eine Baustelle zu betreten. "Wir sind es leid, immer wieder leblose Körper vergraben zu müssen", heißt es auf einem Schild, das Unternehmer Klaus Gregor am Bauzaun befestigt hat. Das Schild hänge da seit einigen Wochen und seitdem sei Ruhe auf der Baustelle, sagte er. Nachdem sich immer wieder Leute von den üblichen Warnschildern mit dem Schriftzug "Betreten der Baustelle verboten" nicht abhalten ließen, habe er sich etwas mit "schwarzem Humor" einfallen lassen. Zuvor hatten mehrere Medien darüber berichtet.

Warnschild auf Baustelle mit abschreckenden Worten

Zwar sei es auf den Baustellen seiner Firma noch nicht zu Unfällen mit Unbefugten gekommen, jedoch schon zu brenzligen Situationen. Das soll mit den Schildern - die Gregor auch an anderen Baustellen aufgehängt hat - verhindert werden. So sei einmal ein Mann mit einem Roller auf eine Baustelle und hinter einem Radlader vorbei gefahren. Da habe es beinahe einen Unfall gegeben, weil der Fahrer des Radladers den Mann zunächst nicht gesehen hatte. "Einfach reingehen - das geht halt nicht!", sagt Gregor.

Kürzlich seien Leute auf das Baustellengelände gelaufen, während mit dem Kran Betonplatten gehoben wurden. Die Leute seien einfach unter den schwebenden Platten durch und hätten dann gesagt, wenn ihnen etwas passiere, sei das eben ihre eigene Schuld. So einfach sei das aber nicht, sagte Gregor. Schließlich sei er verantwortlich dafür, dass keine Unbefugten auf das Gelände kämen.

Baustellen-Betreiber verpflichtet sei, Dritte vor Gefahren zu schützen 

Dem pflichtet eine Sprecherin der Bau-Berufsgenossenschaft in Berlin bei. Die sei lediglich für Unfälle mit Mitarbeitern der Baufirmen zuständig - solche mit Unbefugten würden nicht erfasst. Es sei aber so, dass der Baustellen-Betreiber verpflichtet sei, Dritte vor Gefahren zu schützen und die Firma bei Unfällen Unbefugter hafte.

 

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