Dieser Richter ließ fünf Gangster laufen
In wenigen Wochen hätten sich die Angeklagten für millionenschwere Betrügereien verantworten müssen...
NÜRNBERG Nicht zu fassen! Ein Richter des Oberlandesgerichts (OLG) hat fünf hochkarätige Ganoven, die bereits hinter Schloss und Riegel saßen, wieder laufen lassen. Und das nur vier Wochen, bevor der Prozess stattfinden sollte...
Bernhard Wankel ist Vorsitzender des OLG-Strafsenats. Zu seinen Aufgaben gehört die Überprüfung von anhängigen Strafverfahren hinsichtlich ihrer Dauer. Dazu zählte auch der Fall einer bundesweit agierenden Betrügerbande, die betuchte Bürger gnadenlos abgezockt haben soll. Schaden: eine Million Euro.
Nach dem Blättern im Gesetz kam Wankel zu dem Ergebnis, dass der Prozess, an dem 15 Anwälte und rund 50 Zeugen beteiligt sind, spätestens Anfang Februar stattfinden hätte sollen. Der zuständige Richter der 13. Strafkammer konnte aber erst für Mitte März einen passenden Termin festlegen. Darin sah Wankel eine „unzumutbare Verzögerung“ – und hob die Haftbefehle kurzerhand auf!
Kollegen sind fassungslos
Selbst Richter aus der obersten Etage der Nürnberger Gerichtsbarkeit schütteln über diese Maßnahme fassungslos den Kopf. „Das hätte wirklich nicht sein müssen“, sagte ein Richter-Kollege zur AZ. Ein Sprecher des Justizministeriums offenbart immerhin vielsagende Zurückhaltung: „Verstehen Sie bitte, dass ich Entscheidungen von Richtern nicht kommentieren möchte.“
Der mit dem Fall betraute Strafrichter wollte sich selbst nicht äußern. Aus Kreisen des Landgerichts wurde jedoch darauf verwiesen, dass von einer unzumutbaren Verzögerung gerade in diesem Fall nicht die Rede sein könne. Zwei der insgesamt sieben Angeklagten wurden in abgetrennten Verfahren bereits zu jeweils dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Und das waren eher die kleinen Fische. Sollten sich auch gegen die übrigen Bandenmitglieder die Vorwürfe bestätigen, müssten sie mit bis zu zehn Jahren Gefängnis rechnen. Auf wenige Wochen U-Haft wäre es unter diesen Umständen wohl wirklich nicht mehr angekommen.
Die Angeklagten, die sich wieder in Freiheit befinden, dürfen sich zunächst einmal freuen. Ob der Prozess im März tatsächlich stattfinden wird, ist noch nicht sicher. Voraussetzung ist, dass die „schweren Jungs“ vorher nicht noch das Weite suchen.
Helmut Reister
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