Dieser Mann versteigerte seine Frau im Internet
Wurde die 43-Jährige von ihrem Mann auf den Strich geschickt und gequält? Er streitet es ab. Am Freitag soll das Urteil fallen
WEIDEN Was für ein Mensch ist Thomas B.? Der Computer-Experte (45) soll seine Frau Katharina (43) über Monate gequält und brutal vergewaltigt haben. Thomas B. soll sie sogar gezwungen haben, sich über das Internet zu prostituieren. Wenn sie nicht folgte, dann soll es Schläge auf die Fußsohlen gegeben haben. Am Freitag wird Thomas B. am Landgericht Weiden verurteilt.
Im Prozess vor dem Weidener Landgericht waren auch rund 20 Männer als Zeugen vorgeladen, denen der Termin mehr als unangenehm gewesen sein muss: die Freier, mit denen sich Katharina auch in Nürnberger Hotels traf. Sie waren 35 bis 60 Jahre alt, ledig, verheiratet, und zahlten 100 bis 300 Euro für die Treffen mit der Informatikkauffrau. Die Zeugen sagten, dass die Atmosphäre bei diesen Schäferstündchen locker gewesen sei, Verletzungen hätten sie nicht bemerkt. Eine Schutzbehauptung? Oder lügt Katharina B.?
Gutachter bestätigt: Die Verletzungen kann sie nicht selbst beigebracht haben
Im August 2008 begann das Martyrium von Katharina B.: Mehrmals, so erzählt sie, wurde sie von ihrem Mann nackt in den Keller gesperrt. Er fesselte sie mit Kabelbindern an Rohre, schlug ihr mit einem Ledergürtel auf die Fußsohlen und folterte sie im Intimbereich – auch mit einem Lötkolben. Einmal stellte er seine Frau in eine Tonne, füllte sie mit Wasser. Eine Nacht musste das verängstigte Opfer nackt darin verbringen. Das Wasser stand ihr bis zum Kinn. Im Februar zeigte Katharina B. ihren Mann an. Seitdem sitzt er in U-Haft.
Thomas B. streitet alles ab. Gerade im letzten Jahr hätte sie sich sehr gut verstanden, seit Katharina neue Medikamente bekommen habe. Die muss sie wegen Depressionen und einer posttraumatischen Belastungsstörung einnehmen. Professor Peter Betz vom Erlanger Institut für Rechtsmedizin hat Fotos von Brandwunden am Gesäß und auf den Fußsohlen der Frau gesehen. Er kam zum Schluss: Die Verletzungen kann sie nicht selbst beigebracht haben.
Der Staatsanwalt forderte zwölf Jahre Haft – die Verteidigung einen Freispruch.
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