Die wichtigsten Hartz-IV-Urteile

Mietschulden, Krankenversicherung, Fahrtkosten – worauf haben Bezieher von Arbeitslosengeld II ein Anrecht? Sozialgerichte haben alle Hände voll zu tun
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Auf was haben Hartz IV-Empfänger Anspruch - und auf was nicht?
dpa Auf was haben Hartz IV-Empfänger Anspruch - und auf was nicht?

Mietschulden, Krankenversicherung, Fahrtkosten – worauf haben Bezieher von Arbeitslosengeld II ein Anrecht? Sozialgerichte haben alle Hände voll zu tun

NÜRNBERG Wohnung, Kinder, Krankenkasse – Prozesse rund um Hartz-IV halten landauf, landab die Sozialgerichte auf Trab. Hier die wichtigsten Urteile der letzten Monate:

DARLEHEN

Wer sich als Hartz-IV-Empfänger bei seinen Verwandten Geld leiht, sollte über die Rückzahlung eine feste Vereinbarung treffen. Ansonsten kann ALG II gekürzt werden (BSG, Az: B 14 AS 46/09).

MIETSCHULDEN

Hartz-IV-Bezieher, die einen Anspruch auf Miet- und Heizkosten haben, haben auch einen Anspruch auf ein Darlehen für die Übernahme von Mietrückständen. Aber nur, wenn der Antrag rechtzeitig gestellt wird und die Kündigung droht (LSG Sachsen-Anhalt, AZ: L 5 AS 2/10 B ER).

WOHNUNGSWECHSEL

Hartz-IV-Empfänger dürfen umziehen, auch wenn der Wohnraum im Zuzugsgebiet teurer ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Umzug erforderlich ist (BSG, Az: B 4 AS 60/09-R).

UMZUGSKOSTEN

Die Entscheidung, ob und in welcher Höhe Umzugskosten übernommen werden, liegt im Ermessen des Amtes. Maßgebend ist, dass die Kosten so niedrig wie möglich gehalten werden, der Umzug selbst organisiert wird (BSG, Az: B 14 AS 7/09).

WOHNUNGSGRÖSSE

Hat ein Hartz-IV-Empfänger eine zu große Wohnung, muss er nicht zwangsläufig einen Teil der Miete selbst tragen. Die Behörde muss prüfen, ob die Gesamtsumme der ortsüblichen Miete entspricht (SG Koblenz, Az: S 16 AS 444/08).

RENOVIERUNG

Verkauft ein Bezieher von ALG II sein Eigenheim, um in eine kleinere Wohnung zu ziehen, muss die angefallenen Malerkosten nicht die Agentur für Arbeit übernehmen (BSG, Az: B 4 AS 28/09).

KRANKENVERSICHERUNG

Wer in der Vergangenheit selbstständig gearbeitet hat und privat krankenversichert war, wird, wenn er dann Hartz IV bekommt, nicht gesetzlich krankenversichert (LSG NRW, Az: L 16 KR 329/10 B ER).

Die Kosten für die private Krankenversicherung von Hartz-IV-Empfängern muss das Amt übernehmen. Voraussetzung: Es ist der günstigste Tarif und ein Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse nicht möglich (Sozialgericht Düsseldorf, Az: S 29 AD 547/10).

MEHRBEDARF

Eine Schwerbehinderung von 60 Prozent beinhaltet nicht grundsätzlich ein Recht auf einen pauschalen Zuschlag auf den Hartz-IV-Regelsatz. Es muss ein besonderer Bedarf nachgewiesen werden (BSG, Az: B 4 AS 29/09 R).

FAHRTKOSTEN

Nehmen ALG-II-Bezieher einen Pflichttermin am Amt wahr, haben sie ein Recht auf Erstattung der Fahrtkosten (BSG, Az: B 14/7b AS 50/06 R).

BETRIEBSKOSTEN

Muss ein Mieter, der Hartz-IV-Leistungen bezieht, Betriebskosten für die Wohnung nachzahlen, muss die Arbeitsagentur diese übernehmen – wenn sich die Nachzahlung auf einen Zeitraum bezieht, in dem der Mieter bereits Leistung vom Amt bezogen hat (BSG, Az: B 4 AS 62/09 R).

FERNSEHER

Hartz-IV-Bezieher haben im Rahmen der Erstausstattung einer Wohnung Anspruch auf Sach- oder Geldleistungen für ein gebrauchtes Fernsehgerät (LSG Niedersachsen, Az: L 9 AS 267/09).

Ein Zugang zu einem Fernseh- oder Radiogerät gehört zum üblichen Hausstand (BSG, Az: B 4 A 48/08).

PFÄNDUNG

Hartz-IV-Empfänger, die einen sogenannten 1-Euro-Job ausüben, können das Geld in jedem Fall behalten. Es kann auch nicht gepfändet werden (LG Kassel, Az: 3 T 468/10).

RUNDFUNK-GEBÜHREN

Für Alg-II-Empfänger, die zum Regelsatz Zuschläge erhalten, gibt es keine Befreiung von GEZ-Gebühren. (OVG Niedersachsen, Az: 4 LC 768/07).

SCHEIDUNG

Geschiedene ALG-II-Empfänger, die getrennt von ihren Kindern leben, haben keinen Anspruch auf Übernahme der daraus entstehenden Kosten. In besonderen Fällen können Fahrtkosten zu den Kindern übernommen werden. Denkbar sei auch eine „Bedarfsgemeinschaft auf Zeit“, z. B. bei Wochenendbesuchen (BSG, Az: B 7b AS 14/06 R).

AUSBILDUNGSBEIHILFE

Ausbildungshilfe und BAföG-Leistungen dürfen auf Hartz IV angerechnet werden (1. BvR, 2556/09).

KINDERKLEIDUNG

Kinder in Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften haben keinen Anspruch auf Sonderbedarf, weil sie schnell wachsen oder die Kleidung schneller verschleißt (BSG, Az: B 14 AS 81/08 R).

KRANKENHAUS

Grundsätzlich kann Hartz IV bei einem Krankenhausaufenthalt gekürzt werden. Pauschale Kürzungen des Regelsatzes wegen der Bedarfsdeckung sind jedoch nicht möglich (SG Detmold, Az: S 2 SO 74/10).

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