Die Horror-Mutter bleibt zunächst auf freiem Fuß

Melanie F. (22) tötete ihre Tochter – und machte den Sohn zu einem Pflegefall
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Horror-Mutter Melanie F. (22) vor Gericht.
dapd Horror-Mutter Melanie F. (22) vor Gericht.

Melanie F. (22) tötete ihre Tochter – und machte den Sohn zu einem Pflegefall

BAYREUTH Sie hat ihre sieben Tage alte Tochter Amelie umgebracht – und ihren kleinen Sohn Raphael (2) so schwer misshandelt, dass er Zeit seines Lebens ein Pflegefall bleibt. Am Montag verurteilte das Bayreuther Landgericht die Horror-Mutter (22) wegen Totschlags, schwerer Körperverletzung und Misshandlung von Schutzbefohlenen zu sechs Jahren Haft. Trotzdem durfte sie den Gerichtssaal auf freiem Fuß verlassen.

Nach dem Tod ihrer Tochter im Oktober letzten Jahres kam Melanie F. aus Pegnitz in U-Haft. Der Befund der Gerichtsmediziner war zu eindeutig. Mindestens vier Mal, so stellte jetzt auch das Gericht fest, hatte die junge Mutter den Kopf ihrer Tochter gegen einen harten Untergrund geschlagen. Das Kind erlitt mehrere Schädelbrüche und Frakturen im Gesicht. Es starb wenige Stunden später.

Was damals noch keiner ahnte: Ähnlich brutal war Melanie F. auch schon ein Jahr vorher in Erscheinung getreten. Da hatte sie ihren gerade zur Welt gekommenen Sohn Raphael derart stark geschüttelt, dass er eine Gehirnblutung erlitt und seitdem schwerstbehindert ist. In beiden Fällen sei es ihr darum gegangen, die schreienden Kinder zur Ruhe zu bringen. Sie sei einfach überfordert gewesen, erklärte sie jetzt vor Gericht.

Beim Strafmaß profitiert sie von ihrer unterdurchschnittlichen Intelligenz

Wenige Wochen vor Prozessbeginn war Melanie F. aus der U-Haft entlassen worden, weil ein Haftprüfungstermin nicht eingehalten worden war. Weil sie pünktlich zu den Prozesstagen erschien und nach Ansicht des Gerichts keine Fluchtgefahr besteht, bleibt sie trotz der hohen Strafe weiter auf freiem Fuß. Erst wenn das Urteil rechtskräftig ist, kommt sie hinter Gitter.

Melanie F. profitierte beim Strafmaß von ihrer unterdurchschnittlichen Intelligenz und ihren erheblichen Reife-rückständen. Laut eines Gutachtens, das im Prozess eine wichtige Rolle spielte, befindet sich die zweifache Mutter von ihrer Gesamtentwicklung her auf dem Stand eines Mädchens unter 16 Jahren. Sie wurde deshalb auch nach dem Jugendstrafrecht verurteilt. Melanie F., der das Sorgerecht für ihren Sohn zwischenzeitlich entzogen wurde, lebt bei ihren Eltern. Staatsanwalt und Verteidiger ließen offen, ob sie in Revision gehen. hr

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