"Die Gastronomie steckt in einer tiefen Krise": So sollen bayerische Wirtshäuser gerettet werden

Mit einer Wirtshausprämie fördert Niederösterreich Übernahmen oder Neueröffnungen von Gastronomiebetrieben. Könnten mit einer solchen Finanzspritze in Bayern Dorfgasthöfe gerettet werden?
von  AZ/dpa
Wie lässt sich das Wirtshaussterben stoppen? Könnte eine Prämie helfen? (Symbolbild)
Wie lässt sich das Wirtshaussterben stoppen? Könnte eine Prämie helfen? (Symbolbild) © Andreas Drouve/dpa-tmn

Vorbild Niederösterreich: Der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK) hat die Landespolitiker aufgefordert, etwas gegen das Wirtshaussterben zu unternehmen. Eine ähnliche Initiative wie etwa die Wirtshausprämie in Niederösterreich wäre absolut wünschenswert, teilte VEBWK-Geschäftsführerin Ursula Zimmermann mit.

Eine Wirtshausprämie soll das Gasthofsterben aufhalten.
Eine Wirtshausprämie soll das Gasthofsterben aufhalten. © Armin Weigel (dpa)

"Die Gastronomie steckt in einer tiefen Krise – das ist in Österreich ähnlich wie bei uns. In vielen Gemeinden schließen die letzten traditionellen Gasthäuser für immer ihre Türen. Damit stirbt nicht dann nicht nur ein Betrieb, sondern auch ein sozialer Treffpunkt und ein Stück gelebte Wirtshauskultur", sagte die Geschäftsführerin.

Wirtshausprämie in Höhe von bis zu 10.000 Euro

Um dem Trend des Wirtshaussterbens in den Dörfern entgegenzuwirken, setzt Niederösterreich auf eine sogenannte Prämie. Die Förderung richtet sich explizit an das Dorfwirtshaus, wie Zimmermann sagte. "Diese Wirtshausprämie in Höhe von bis zu 10.000 Euro ist ein großartiges Beispiel dafür, wie Wirtshauskultur von der Politik sinnvoll und effektiv gefördert werden kann." 

In Bayern seien auch weitere Maßnahmen – etwa verstärkte Kreditgarantien und Ausfallbürgerschaften – für den Erhalt der Wirtshauskultur von großer Bedeutung, sagte Zimmermann. 

Die Förderung kann in Niederösterreich bei Übernahme oder Neugründung des einzigen standortgebundenen Gastronomiebetriebs einer Gemeinde beantragt werden. Voraussetzung ist zudem eine regionales Speisen- und Getränkeangebot. Die Prämie wird in dem österreichischen Bundesland als einmaliger Zuschuss in Höhe von maximal 10.000 Euro gezahlt.

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