Die eigene Familie ausgelöscht

Das Familiendrama erschütterte damals Traunreut (Chiemgau): Mit zahlreichen Stichen mit einem Küchenmesser soll ein 21-Jähriger seine Mutter und Oma getötet haben. Ab Montag steht er in Traunstein vor Gericht.
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Der Bruder der getöteten (47) war so geschockt, dass er weinend auf der Straße zusammenbrach.
Robert Piffer Der Bruder der getöteten (47) war so geschockt, dass er weinend auf der Straße zusammenbrach.

Das Familiendrama erschütterte damals Traunreut (Chiemgau): Mit zahlreichen Stichen mit einem Küchenmesser soll ein 21-Jähriger seine Mutter und Oma getötet haben. Ab Montag steht er in Traunstein vor Gericht.

TRAUNSTEIN Mit zahlreichen Stichen mit einem Küchenmesser soll der heute 22-jährige Marco J. (Name geändert) am 16. Oktober 2007 seine Mutter (47) und dann die Großmutter (63) getötet haben. In dieser Woche beginnt der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter vor dem Traunsteiner Schwurgericht. Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen zweifachen Totschlags im Zustand der Schuldunfähigkeit.

Rückblick: Gegen 13 Uhr kam es in dem Anwesen an der Adalbert-Stifter-Straße zu einem heftigen Streit. Eine Nachbarin hörte Schreie. Sie alarmierte sofort die Polizei. Zu spät: Am Tatort fanden die Beamten die beiden toten Frauen und ein Küchenmesser. Der junge Mann, der in der Wohnung war, ließ sich widerstandslos festnehmen. In den ersten Vernehmungen machte Marco J. widersprüchliche Angaben und bestritt die Tat.

Fest steht: Einen Tag vor der Tat hatte ihn seine Mutter aus der Inn-Salzach Klinik Gabersee abgeholt. Dort war Marco J. wegen Suizidgefahr untergebracht. Die Ärzte hatten ihn als gesund entlassen. Ein Verfahren gegen die Ärzte wurde damals nicht eingeleitet. Oberstaatsanwalt Wilhelm Sing erklärte, dass man von den Ärzten keine „hellseherischen Fähigkeiten“ erwarten könne.

Dr. Stefan Gerl, Chefarzt der Forensischen Psychiatrie an der Inn-Salzach-Klinik, erklärte: „Grundsätzlich können auch wir in keinen Menschen hineinschauen. Wenn es Hinweise auf eine akute Fremd- oder Selbstgefährdung gibt, wird ein Patient nicht entlassen."

Im Fall Marco J. geht es im Verfahren darum, ob er in die Psychiatrie oder ins Gefängnis muss.

kd/th

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