Augsburger Puppenkiste klagt gegen den Freistaat: Jetzt hat ein Gericht entschieden
Erhält die Augsburger Puppenkiste weitere Fördergelder? Diese Frage ist am Dienstag im Verwaltungsgericht Augsburg verhandelt worden. Denn: Zunächst ist zumindest ein Teil der finanziellen Förderung für das berühmte Marionettentheater von der Bayerischen Staatsregierung abgelehnt worden.
Worum geht es genau? Die Augsburger Puppenkiste hatte wie jedes Jahr eine finanzielle Förderung aus dem Förderprogramm nichtstaatlicher Theater des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst beantragt. Ziel der Staatsregierung ist es, „in allen Landesteilen eine angemessene Versorgung mit Theaterangeboten zu gewährleisten“, heißt es in der Beschreibung auf der Webseite des Ministeriums.
Konkret geht es um 112.800 Euro
Über 80 Theater und andere Einrichtungen der darstellenden Kunst erhalten demnach jährlich Zuschüsse zu ihren laufenden Betriebskosten.
Auch die Puppenkiste hat aus diesem Finanz-Topf Gelder beantragt. Einen Teilbereich aus der „Festbetragsfinanzierung“, nämlich 187.000 Euro, habe das Marionettentheater erhalten, so ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Augsburg auf AZ-Anfrage. Der Freistaat Bayern, vertreten von der Regierung von Schwaben habe nun geprüft, ob der Augsburger Puppenkiste auch ein weiterer Zuschuss aus der Förderung nichtstaatlicher Theater zusteht.
Dies wurde von der bayerischen Regierung abgelehnt. Konkret geht es um 112.800 Euro.
Auch die Finanzierung aus anderen Haushaltsjahren wurde angefochten
Verhandelt wurde für das Haushaltsjahr 2023, doch auch die Finanzierung aus anderen Haushaltsjahren wurde angefochten. Uneinig sind sich die beiden Parteien, was die Berechnungsgrundlage betrifft: „Die Beklagte schätzt, dass die Augsburger Puppenkiste mehr Einnahmen hat. Die Augsburger Puppenkiste geht von anderen Berechnungsgrundlagen aus“, so Carolin Knittel, Sprecherin und Richterin am Verwaltungsgericht Augsburg, zur AZ. Das Marionettentheater hatte demnach die Finanzmittel beantragt, um den Bestand des Theaters auch zukünftig zu sichern.
Beteiligt bei den Verhandlungen im Verwaltungsgericht Augsburg waren die Augsburger Puppenkiste, vertreten durch einen Anwalt, sowie Behördenvertreter von der Regierung von Schwaben.
Am Dienstagnachmittag teilt Knittel auf Anfrage mit: Die Klage ist abgewiesen worden. Die Augsburger Puppenkiste hat somit nicht recht erhalten.
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