Der Sex-Täter von Töging, warum durfte er frei herumlaufen?

Carmen K. war nicht das erste Opfer des 40-Jährigen. Viele Jahre hat Matthias A. bereits wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung in Gefängnissen und in der Psychiatrie verbracht. Erst im vergangenen Herbst wurde der gebürtige Mainzer aus der Haft entlassen und zog nach Töging.
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Festnahme: Der Tatverdächtige ruft während der Polizeiaktion seinen Anwalt an
Winfried Eß 2 Festnahme: Der Tatverdächtige ruft während der Polizeiaktion seinen Anwalt an
Das Opfer Carmen K. und ihr Peiniger, der während seiner Verhaftung seelenruhig telefonierte.
AZ/fib Eß Winfried 2 Das Opfer Carmen K. und ihr Peiniger, der während seiner Verhaftung seelenruhig telefonierte.

TÖGING - Carmen K. war nicht das erste Opfer des 40-Jährigen. Viele Jahre hat Matthias A. bereits wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung in Gefängnissen und in der Psychiatrie verbracht. Erst im vergangenen Herbst wurde der gebürtige Mainzer aus der Haft entlassen und zog nach Töging.

"Ich bin der Mann, den ihr sucht“ – mit diesen Worten gestand der 40-Jährige nach seiner Festnahme die rätselhafte Messerattacke auf die 16-jährige Carmen K. Matthias A. hat bereits viele Jahre wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung im Gefängnis gesessen. Am Dienstag überfiel er eine 16-jährige Schülerin auf dem Heimweg und versucht, sie zu vergewaltigen. Anschließend stach der 40-Jährige mit einem Messer auf sie ein und übergoss sie mit Benzin. Inzwischen erging Haftbefehl.

Carmen K. war auf dem Heimweg von einer Reitstunde. In der Nähe der Autobahn lauerte der Täter der 16-Jährigen auf. Matthias A. zwang die Schülerin von ihrem Fahrrad abzusteigen und mit ihm in ein angrenzendes Maisfeld zu gehen. Dort versuchte er nach Polizeiangaben, die Schülerin zu vergewaltigen. Anschließend stach er der 16-Jährigen mit einem Messer 20 mal in Oberkörper, Kopf- und Hals und übergoss sie mit Benzin. Doch dann ließ Matthias A. plötzlich von der Schülerin ab. Er schnappte sich ihren Rucksack, das Fahrrad und flüchtete.

Carmen K. konnte trotz ihrer schweren Verletzungen mit dem Handy ihre Mutter verständigen. Der Großvater fand wenig später seine blutüberströmte Enkelin im Maisfeld. Carmen wurde im Mühldorfer Krankenhaus operiert. Die 16-Jährige ist außer Lebensgefahr. „Es geht ihr den Umständen entsprechend gut“, so der Chefermittler.

Unmittelbar nach der Tat leitete die Polizei eine Großfahndung nach dem Täter ein. Matthias A. wurde nicht weit von seiner Wohnung in Töging entfernt in einem Maisfeld festgenommen. Das Amtsgericht Traunstein erließ Haftbefehl wegen versuchten Mordes, versuchter Vergewaltigung, Freiheitsberaubung und gefährlicher Körperverletzung. Der 40-Jährige hat den Überfall bereits zugegeben. Über das Motiv schweigt er allerdings. Auch von der Tatwaffe fehlt jede Spur. Polizeitaucher suchen im Inn danach.

Der verurteilte Sexualtäter stammt aus Mainz, erst im letzten Herbst zog er nach Töging zu seiner Großmutter. Im Oktober war Matthias A. aus dem Gefängnis entlassen worden, zuvor hatte er auch etliche Jahre in der Psychiatrie verbracht, wie der Leitende Oberstaatsanwalt Helmut Vordermayer mitteilte. Die Liste der Verbrechen reicht weit zurück: 1991 wurde Matthias A. wegen versuchter sexueller Nötigung in zwei Fällen zu einer neunmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Im Mai 1992 verhängte das Landgericht Hildesheim wegen Vergewaltigung eine weitere Freiheitsstrafe von drei Jahren. Anschließend wurde er in eine psychiatrische Klink eingewiesen. Zwischen Juni 1992 und Februar 2006 versuchte man ihn, zu therapieren.

Bei der ersten Gelegenheit wurde er rückfällig. Als Matthias A. Ausgang hatte, überfiel er eine Frau. Wegen Körperverletzung und Bedrohung wurde er in Göttingen im Mai 2001 zu 18 Monaten Haft verurteilt. Wieder kam er in die Psychiatrie. Auf Anordnung des Landgericht Saarbrücken wurde der Sexualtäter 2006 an ein Gefängnis überstellt, um seine Haftstrafe anzutreten. Im Oktober 2008 kam er unter strengen Auflagen frei. Als der 40-Jährige im Herbts nach Töging zog, ging die Aufsicht auf das Landgerichts Traunstein über. Zuständige Strafvollstreckungsbehörde blieb allerdings die Staatsanwaltschaft Hildesheim.

jot,rah

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