Der Frauenarzt will Cash

Gynäkologen in Bayern wollen bestimmte Behandlungen nur noch auf Rechnung machen. Kassenpatientinnen sollen sich danach darum kümmern, ob sie die Kosten erstattet bekommen.
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Die Ultraschall-Untersuchung: Wie hier bei einer Schwangeren zahlt die Kasse. In vielen anderen Fällen wollen Frauenärzte privat kassieren.
dpa Die Ultraschall-Untersuchung: Wie hier bei einer Schwangeren zahlt die Kasse. In vielen anderen Fällen wollen Frauenärzte privat kassieren.

Gynäkologen in Bayern wollen bestimmte Behandlungen nur noch auf Rechnung machen. Kassenpatientinnen sollen sich danach darum kümmern, ob sie die Kosten erstattet bekommen.

MÜNCHEN „Wir zahlen schon drauf, wenn die Patientin zur Tür reinkommt“, sagt der Gynäkologe Peter Hausser. Der Vorsitzende des bayerischen Verbands der Frauenärzte kündigte deswegen an, dass bestimmte Leistungen nur noch auf Privatrechnung erbracht werden. „Wir können sonst nicht kostendeckend arbeiten“, sagt der Facharzt.

Seit 1. Januar ist der umstrittene Gesundheitsfonds Realität – und für viele Ärzte ein Ärgernis. „Bloß wir sind am meisten abgestraft“, meinte Hausser gestern. Denn Gynäkologen bekommen pro Kassenpatientin 16 Euro für Regelleistungen – im Quartal. „Selbst, wenn es zu mehreren Arztbesuchen kommt.“ Eine Ultraschall-Untersuchung würde dann nicht mehr vergütet, außer bei der Versorgung zur Krebsfrüherkennung oder bei Schwangeren.

Wenn das Honorar nach Berechnungen des Frauenärzteverbandes nicht ausreiche, werden Patientinnen alle Eingriffe und Untersuchungen privat in Rechnung gestellt. „Aber wir klären die Frauen über die Untersuchung auf, erst dann lassen wir sie eine Einwilligung unterschreiben“, beschwichtigte Hausser. Die Patientin könne dann anschließend versuchen, die Kosten von ihrer Kasse erstattet zu bekommen. „Eine Leistung verweigern werden wir nicht.“

Patientenberater warnen

„Bloß nicht gleich unterschreiben“, warnt hingegen Sabine Metzger von der Unabhängigen Patientenberatung Deutschlands im Gespräch mit der AZ. „Am besten vorher mit der Kasse abklären, ob die Behandlung bezahlt wird.“ Oder sich noch von einem anderen Arzt beraten lassen.

Grundsätzlich sei ein Arzt verpflichtet, notwendige Behandlungen unter Vorlage der Versichertenkarte vorzunehmen. Ausgenommen sind nur individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), die nichts mit einer akuten Erkrankung zu tun haben – etwa ein Gesundheitscheck.

„Wir wollen doch keine Kassenpatientinnen ausnehmen“, sagt Peter Hausser. „Unser Ziel ist es, dass sich die Kassen und die Kassenärztliche Vereinigung zusammensetzen und die Honorarsätze überarbeiten.“ Das betreffe auch Augen- und Nervenärzte, Urologen und Orthopäden, in deren Verbänden es auch schon rumort.

Hausser betont: „Uns geht es um die Patientin.“ Die jetzige Situation sei ein Rückschritt. „Wir wollen die bestmögliche Medizin.“ Und diese entsprechend bezahlt. Barbara Brießmann

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