Demo im Flocke-Gehege: Geldstrafe für Tierschützer

Zwei „Peta“-Aktivisten wollten mit ihrer Aktion vor der Weltpresse auf die Tierhaltung im Zoo aufmerksam machen.
Abendzeitung |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Tierschützer Frank A. protestiert im April 2008 an Flockes Gehege im Tiergarten gegen den ersten Auftritt der jungen Eisbärin.
dpa Tierschützer Frank A. protestiert im April 2008 an Flockes Gehege im Tiergarten gegen den ersten Auftritt der jungen Eisbärin.

Zwei „Peta“-Aktivisten wollten mit ihrer Aktion vor der Weltpresse auf die Tierhaltung im Zoo aufmerksam machen.

NÜRNBERG Zwei Aktivisten der Tierschutzorganisation „Peta“ wurden gestern vom Amtsgericht Nürnberg zu Geldstrafen verurteilt. Sie hatten die offizielle Vorstellung von Eisbären-Baby „Flocke“ vor versammelter Weltpresse zu einer Demonstration benutzt und dabei ohne Erlaubnis das Eisbärengehege am Schmausenbuck betreten. Nach Überzeugung des Gerichts war das Hausfriedensbruch.

„Wir wollten das große Medieninteresse nutzen, um auf die nicht tiergerechte Haltung von Eisbären in Zoos hinzuweisen“, begründete Frank A. (39) seine Aktion vom April letzten Jahres. Er und seine Gesinnungsgenossin Ronja K. (34) hatten kurzerhand eine Absperrung überklettert und sich für Fotografen und Kameraleute sichtbar mit Protestplakaten in der Hand auf die Felsen oberhalb des eigentlichen Eisbärengeländes gestellt. Die Aktion wurde bereits nach wenigen Minuten ohne irgendwelche Gewalt von Sicherheitskräften unterbunden.

Unbefristetes Besuchsverbot gegen die Tierschützer

Von Seiten des Tiergartens wurde noch an Ort und Stelle ein unbefristetes Besuchsverbot gegen die Tierschützer verhängt.

Doch das reichte den Verantwortlichen vom Schmausenbuck nicht. Sie erstatteten drei Wochen später auch noch eine Anzeige gegen Frank A. und seine Begleiterin, die sich allerdings mehr im Hintergrund aufgehalten hatte.

Für die Staatsanwaltschaft war der Sachverhalt klar. Die Behörde hielt einen Prozess nicht für notwendig, verhängte aber gegen beide einen Strafbefehl in Höhe von jeweils deutlich über 1000 Euro.

Das hielten sowohl Frank A. als auch Ronja K. für unangemessen hoch – und legten Rechtsmittel dagegen ein. Daraufhin war ein öffentlicher Prozess, der nun gestern stattfand, unvermeidbar. Zweimal zuvor war er allerdings verschoben worden.

An der grundsätzlichen Tendenz änderte der Prozess vor dem Amtsgericht allerdings nichts. Richter Volkmar Kanz sah den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs als erwiesen an, reduzierte aber die Höhe der Geldstrafe. Frank A. muss jetzt 1200 Euro bezahlen, seine Mitstreiterin Ronja K. 900 Euro. hr

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.