Demo im Flocke-Gehege: Geldstrafe für Tierschützer
Zwei „Peta“-Aktivisten wollten mit ihrer Aktion vor der Weltpresse auf die Tierhaltung im Zoo aufmerksam machen.
NÜRNBERG Zwei Aktivisten der Tierschutzorganisation „Peta“ wurden gestern vom Amtsgericht Nürnberg zu Geldstrafen verurteilt. Sie hatten die offizielle Vorstellung von Eisbären-Baby „Flocke“ vor versammelter Weltpresse zu einer Demonstration benutzt und dabei ohne Erlaubnis das Eisbärengehege am Schmausenbuck betreten. Nach Überzeugung des Gerichts war das Hausfriedensbruch.
„Wir wollten das große Medieninteresse nutzen, um auf die nicht tiergerechte Haltung von Eisbären in Zoos hinzuweisen“, begründete Frank A. (39) seine Aktion vom April letzten Jahres. Er und seine Gesinnungsgenossin Ronja K. (34) hatten kurzerhand eine Absperrung überklettert und sich für Fotografen und Kameraleute sichtbar mit Protestplakaten in der Hand auf die Felsen oberhalb des eigentlichen Eisbärengeländes gestellt. Die Aktion wurde bereits nach wenigen Minuten ohne irgendwelche Gewalt von Sicherheitskräften unterbunden.
Unbefristetes Besuchsverbot gegen die Tierschützer
Von Seiten des Tiergartens wurde noch an Ort und Stelle ein unbefristetes Besuchsverbot gegen die Tierschützer verhängt.
Doch das reichte den Verantwortlichen vom Schmausenbuck nicht. Sie erstatteten drei Wochen später auch noch eine Anzeige gegen Frank A. und seine Begleiterin, die sich allerdings mehr im Hintergrund aufgehalten hatte.
Für die Staatsanwaltschaft war der Sachverhalt klar. Die Behörde hielt einen Prozess nicht für notwendig, verhängte aber gegen beide einen Strafbefehl in Höhe von jeweils deutlich über 1000 Euro.
Das hielten sowohl Frank A. als auch Ronja K. für unangemessen hoch – und legten Rechtsmittel dagegen ein. Daraufhin war ein öffentlicher Prozess, der nun gestern stattfand, unvermeidbar. Zweimal zuvor war er allerdings verschoben worden.
An der grundsätzlichen Tendenz änderte der Prozess vor dem Amtsgericht allerdings nichts. Richter Volkmar Kanz sah den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs als erwiesen an, reduzierte aber die Höhe der Geldstrafe. Frank A. muss jetzt 1200 Euro bezahlen, seine Mitstreiterin Ronja K. 900 Euro. hr
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